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Das Wirtschaftsmagazin

Die Erbschaftsteuer zementiert die Privilegien der Ehe

In der Debatte um die Erbschaftsteuer bleiben moderne Familienmodelle außen vor. Wer nicht heiratet, ist finanziell schlecht abgesichert.

4 Minuten Lesedauer

Collage: Surplus, Material: IMAGO/Westend61/W2Art

Die SPD legt einen Reformvorschlag für die Erbschafts- und Schenkungssteuer vor und gibt sich sozialkritisch. Schon jetzt können Ehepartnerinnen und -partner einander 500.000 Euro steuerfrei vererben beziehungsweise schenken, den Kindern 400.000 Euro. Nun ist sogar eine Erhöhung auf knapp eine Million pro Person im Gespräch. Und wer das Elternhaus erbt und selbst darin leben will, soll dies außerdem steuerfrei bekommen.

Wenn man sich anschaut, für wen diese großzügigen Freibeträge gelten – und vor allem, für wen nicht –, wird aber deutlich, dass im Erbrecht viele alternative Lebensrealitäten ausgeschlossen sind. Ein Problem ist das unzeitgemäße Verständnis von Familie und Partnerschaft beziehungsweise welche Funktionen diese erfüllen sollen.

Beim Erben sind nicht alle gleich

Denn Familie, das ist in der Lebensrealität vieler Menschen etwas anderes als die traditionell idealisierte Mutter-Vater-Kind-Konstellation. Der Anteil von alternativen Familienmodellen nimmt stetig zu. Nur die Kleinfamilie spiegelt sich allerdings in vielen Gesetzen und Regelungen wider. Da heißt es – wie im Erbrecht –, dass Familie nur Eheleute oder die direkten Nachkommen sind und alle anderen als Dritte gelten. Nur Verheiratete haben das besagte Erbrecht, während eine Person, die »nur« in Partnerschaft lebt, ohne Testament im Todesfall nicht in der Erbfolge auftaucht. So kommt es dann, dass Unverheiratete, selbst wenn sie 20 Jahre zusammen sind und 3 Kinder haben, aktuell nur 20.000 Euro steuerfrei vererben oder verschenken dürfen. Oder dass nicht adoptierte Stiefkinder oder Pflegekinder nur wegen fehlender Blutsverwandtschaft nicht zählen. Sogar Urenkelinnen und -enkel oder Stiefkinder können beim Erben und Schenken bis zu 100.000 Euro steuerfrei erhalten und damit fünfmal so viel wie Personen in einer Beziehung, die mit der/dem Verstorbenen vielleicht jahrzehntelang zusammengelebt und gemeinsame Kinder haben. Der Vorschlag der Erhöhung auf knapp eine Million Euro pro Person für Erbschaften aus der Familie, gilt für sie selbstverständlich ebenfalls nicht: 100.000 Euro sind für nicht oder entfernt verwandte Personen vorgesehen.

Unverheiratete, Patchwork-Familien, Ko-Elternschaft, (glücklich) Geschiedene, Pflegefamilien oder andere familiäre Konstellationen werden auch bei diesen Reform-Vorschlägen unsichtbar gehalten und diskriminiert. Sie sind rechtlich, steuerlich und sozial benachteiligt und somit auch ökonomisch schlechter abgesichert. Denn es ist schlichtweg nicht möglich, ohne klassische Trauung die gleichen Möglichkeiten und Sicherheiten zu haben, wie Verheiratete. So ist eine Schlechterstellung all derer entstanden, die nicht heiraten wollen oder können. Nicht heiraten dürfen in Deutschland zum Beispiel Menschen in polyamoren Beziehungen, ohne Aufenthaltsstatus, mit unklarer Identität oder Lebensgemeinschaften.

Das liegt mitnichten daran, dass die politischen Vertreter des Staates mehrheitlich ein mittelalterliches Mindset hätten. Vielmehr ist die wirtschaftliche Verantwortung und Unterhaltspflicht zwischen Ehepartnern für den Staat so sehr von Nutzen, dass Ehe und klassische Kernfamilie auch weiterhin in Deutschland das rechtlich privilegierte und geförderte Familienkonzept sind. Denn eine Einstandsgemeinschaft in Form von rechtlich aneinander gebundenen Personen, die Verantwortung füreinander übernehmen (müssen), braucht bei finanziellen Engpässen immerhin keine Unterstützung vom Staat. Sie sorgen im familiären Zusammenhang dafür, dass einer arbeiten gehen und die andere kostenlos die Care- und Pflegearbeit übernehmen kann.

Die Ehe ist in vielen Hinsichten höhergestellt

Um diese kleinste wirtschaftliche Einheit zu fördern und zu reproduzieren, wurden im Laufe der Geschichte des Kapitalismus einige Gesetze etabliert. Die Folgen für diejenigen, die nicht zu den Geförderten gehören, zeigen sich in fast jedem Lebensbereich und können existenzielle Konsequenzen haben – spätestens dann, wenn Kinder da sind.

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Leo Lührs

Leo Lührs hat Rechtswissenschaft und Ethnologie studiert. Sie ist Sozialarbeiterin und schreibt als Autorin über kapitalismuskritische Themen. Zuletzt erschien ihr Buch »Feministische Finanzen« beim Rowohlt Verlag.

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