Getreu der aktuellen Sparagenda hat Finanzminister Lars Klingbeil auch für das Bundesfamilienministerium Kürzungen angewiesen. 350 Millionen sollen wegfallen. An das Elterngeld möchte Bundesministerin Karin Prien (CDU) jedoch nicht ran. Jedenfalls nicht komplett.
Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, die einem Elternteil – oder beiden abwechselnd – einen finanziellen Schonraum ermöglicht, um sich voll und ganz dem neugeborenen Kind zu widmen. 2007 unter der damaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen eingeführt, garantiert es Eltern, deren gemeinsames Einkommen die Grenze von 175.000 Euro nicht überschreitet, eigentlich einen Anspruch auf 65 Prozent des vorherigen Nettolohns des Beziehers. Der Höchstbetrag liegt allerdings bei 1800 Euro, der Mindestbetrag bei 300 Euro. Seit Einführung wurden diese Sätze nicht angepasst.
Paare können insgesamt bis zu 14 Monate lang die Leistung erhalten, zwei Monate des Bezuges sind dann für den jeweils anderen Elternteil reserviert und verfallen, wenn dieser nicht in Anspruch genommen wird.
Ohnehin ein leeres Versprechen
Bei einer Rate von 65 Prozent ist das Elterngeld allerdings kaum ein wirklicher Lohnersatz, die Mindestgrenze von 300 Euro stellt nur einen Bruchteil anfallender Lebenshaltungskosten dar. Wenn vor allem frisch gebackene Mütter nicht scharfe Einschnitte in ihrem Lebensstandard erleben wollen, sind sie weiterhin auf den Lohn eines Partners angewiesen.
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