Zwei Prozent – so viel Steuer fiel im vergangenen Jahr im Schnitt auf Übertragungen in Milliardenhöhe an, die meisten davon waren Schenkungen. Wer weniger erbt oder geschenkt bekommt und dabei über den persönlichen Freibeträgen liegt, zahlt im Schnitt rund fünfmal so viel. Grund sind großzügige Ausnahmen für Betriebsvermögen. Superreiche Erben zahlen deshalb regelmäßig kaum oder keine Steuern – selbst dann, wenn sie diese ohne Weiteres bezahlen könnten.
Eine so massive Ungleichbehandlung erlaubt das Grundgesetz nur, wenn es dafür einen tragfähigen Grund gibt. Der Gesetzgeber nennt den Erhalt von Arbeitsplätzen. Ob das genügt, prüft das Bundesverfassungsgericht derzeit; am 13. Oktober hört es dazu Sachverständige an.
Bedürftigkeit per Gesetz
Es ist nicht das erste Mal, dass die Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird. Bereits 2014 erklärte Karlsruhe die damals geltenden weitreichenden Ausnahmen für verfassungswidrig. Zwar stellten die Richterinnen und Richter fest, dass es keine empirischen Belege dafür gibt, dass die Erbschaftsteuer Unternehmen oder Arbeitsplätze gefährdet. Trotzdem ließen sie dem Gesetzgeber viel Spielraum. Eine Bedingung setzten sie allerdings: Jenseits kleiner und mittlerer Betriebe dürfe es keine Steuerbefreiung geben, ohne zu prüfen, ob die Erben sie überhaupt brauchen.