Die Linke hat gemeinsam mit Rechtsprofessor Torsten Kingreen ein Rechtsgutachten zu einem möglichen bundesweiten Mietendeckel vorgestellt. Der Jurist stellte fest, dass ein bundesweiter Mietendeckel mit dem Grundgesetz konform wäre. In seinem Gutachten heißt es, der Bundesgesetzgeber sei »grundsätzlich für alle im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen [...] zuständig«. Zwar schütze das Grundgesetz das Eigentum, doch dieses unterliege einer »Sozialbindung [...] insbesondere im Bereich des Wohneigentums«. Denn einerseits seien »Grund und Boden knapp« und bedürften »besonderer Verteilungsregeln« – andererseits seien Mieter geschützt und »auf Wohnraum existenziell angewiesen«.
Fraktionsvorsitzender Sören Pellmann erläuterte in der Pressekonferenz, dass die Mietpreisbremse »eher ein sanftes Instrument ist, das nicht wirklich Durchschlagskraft erzielt«. Daher, und weil auch Neubau allein es nicht regeln könne, bräuchte es »andere Instrumente«. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht 2021 urteilte, dass ein Mietendeckel nicht auf Länder-, sondern nur auf Bundesebene eingeführt werden kann. Damals hatten Bundestagsabgeordnete aus CDU und FDP gegen die Einführung eines Mietendeckels in Berlin geklagt.
So sieht das Modell der Linken aus
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