Stellen Sie sich eine Fünfzehnjährige vor, deren Mutter im Einzelhandel arbeitet. Der Vater zahlt seit Jahren keinen Unterhalt; der Unterhaltsvorschuss ist ein fester Posten im Monatsbudget. Nach den Plänen von Bundesfamilienministerin Karin Prien vom Juli 2026 soll diese Leistung künftig mit dem 15. Geburtstag enden – nicht mehr, wie seit der Reform von 2017, mit dem 18. Genau in dem Alter, in dem Fahrtkosten, Klassenfahrten und die ersten Anschaffungen für eine Ausbildung steigen, fällt die Zahlung weg.
Für den Bundeshaushalt sieht das nach einer Einsparung aus. Ökonomisch ist es keine, und zwar in keinem der beiden möglichen Fälle. Rutscht die Mutter unter die Bürgergeld-Grenze, gleicht die Grundsicherung die Lücke wieder aus. Die Ausgabe wandert lediglich von einem Haushaltstitel in den anderen. Das ist eine Verschiebung innerhalb des Systems, kein gespartes Geld. Bleibt sie knapp über der Grenze, springt niemand ein. Sie trägt den Ausfall selbst, über zusätzliche Erwerbsstunden oder durch Verzicht. Das ist die zweite Verschiebung: aus dem öffentlichen Budget ins Private, wo die Kosten in keiner Statistik mehr auftauchen. Sie trifft ausgerechnet jene Alleinerziehenden knapp oberhalb der Bürgergeld-Schwelle, für die es kein Auffangnetz gibt und deren Zeit ohnehin stark beansprucht ist.
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