Das Finanzministerium schätzt den durch Cum-Cum-Steuerbetrug entstandenen Schaden auf etwa 7,5 Milliarden Euro. Der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge ergab dies die Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck, über die zuerst das Handelsblatt berichtete. Demnach seien bislang erst 81 Fälle rechtskräftig abgeschlossen, 253 Verdachtsfälle werden noch bearbeitet. So seien bei den abgeschlossenen Fällen Steuern in Höhe von 226,7 Millionen Euro zurückgefordert worden und bei den offenen 253 Verdachtsfällen beziffere das Finanzministerium das mögliche Volumen auf 7,3 Milliarden Euro – so summiere sich der bisher bekannte Schaden auf gut 7,5 Milliarden Euro. Den Gesamtschaden könne die Bundesregierung »nicht seriös abschätzen«, heißt es weiter.
Bei Cum-Cum-Geschäften umgehen Finanzinvestoren die eigentlich fällige Kapitalertragsteuer. Meist lassen sich inländische Finanzinstitute dabei die auf Dividenden anfallende Kapitalertragsteuer zurückerstatten. Ausländische Finanzinstitute übertragen ihre deutschen Aktienpakete dann kurzfristig an inländische Finanzinstitute, lassen sich die Steuer erstatten und teilen sich die Erstattung untereinander.
Der tatsächliche Schaden könnte noch viel größer sein
Der dpa zufolge schätzt der Mannheimer Finanzwissenschaftler Christoph Spengel den Steuerschaden aus Cum-Cum wesentlich höher auf rund 28,5 Milliarden Euro und damit mehr als doppelt so hoch wie bei Cum-Ex. Den Informationen nach haben einer früheren Umfrage der deutschen Finanzaufsicht Bafin zufolge 54 Banken eingeräumt, an Cum-Cum-Geschäften beteiligt gewesen zu sein. Der Bürgerbewegung Finanzwende zufolge liefen die Deals bis mindestens 2016. In einem Gastbeitrag bei Surplus schreiben Anne Brorhilker und Konrad Duffy von der Bürgerbewegung Finanzwende, dass bislang nicht einmal 1 Prozent der Betrugssumme an den Staat zurückgezahlt worden ist und dass zahlreiche Verfahren noch offen sind. So sei zum Beispiel die Rolle der Sparkassen noch ungeklärt.
Klingbeil will Finanzkriminalität stärker bekämpfen
Das Finanzministerium schreibt laut dpa, dass derzeit die »erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Steuersubstrats sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung geprüft« würden. Vor Kurzem hatte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) angekündigt, die Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen wieder auf zehn Jahre zu verlängern, um die Aufklärung nicht zu erschweren. Die Ampel-Koalition hatte die Frist zuvor auf acht Jahre verkürzt. Wie die dpa berichtet, wolle das Finanzministerium nun »insbesondere auch eine mögliche Verlängerung der Aufbewahrungsfristen« prüfen. Die Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck äußerte daran Zweifel. »Entgegen der Ankündigung von Finanzminister Klingbeil, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wieder zu verlängern, bleibt die Bundesregierung bezüglich einer gesetzlichen Änderung vage und unkonkret«, sagte Beck demnach dem Handelsblatt. Sie erwarte von der Bundesregierung »ein entschlossenes Vorgehen zur Sicherung der Belege und aller weiterer notwendiger Maßnahmen zur effektiven Aufklärung«.
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