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Das Wirtschaftsmagazin

Debatte: Vergesellschaftung in Berlin – aber wie?

Wer verwaltet die Wohnungen nach der Vergesellschaftung? Die Mieter selbst? Oder die landeseigenen Wohnungsunternehmen? Eine Debatte.

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5 Minuten Lesedauer
Collage aus Fernsehturm und Wohnhäusern in gelb und lila: Surplus, Material: IMAGO / Wolfgang Maria Weber.
Collage: Surplus, Material: IMAGO / Wolfgang Maria Weber.

Der Volksentscheid 2021 und die Abgeordnetenhauswahl 2026 haben den Willen der Berlinerinnen und Berliner verdeutlicht, Wohnungsbestände großer Vermieter zu vergesellschaften. Doch wie genau? Neben dem Vorschlag von Deutsche Wohnen und Co. Enteignen, eine demokratisch verwaltete Anstalt öffentlichen Rechts zu gründen, spricht sich eine Gruppe gewerkschaftsnaher Ökonomen für eine Lösung über die bereits bestehenden landeseigenen Wohnungsunternehmen aus. Aktivistin Laura Meschede fordert demokratisch verwaltetes Gemeineigentum, Surplus-Redakteur Patrick Kaczmarczyk warnt vor dem Verwaltungsaufwand und sieht die landeseigenen Wohnungsunternehmen als pragmatische Lösung.

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