Nennen wir sie Paula – 44, alleinstehend, sie wohnt in Berlin. Paula hat eine chronische Krankheit und findet auf dem angespannten Arbeitsmarkt seit ein paar Jahren keinen Job. Ihre Miete beträgt etwa 600 Euro. Das Jobcenter übernimmt davon 450 Euro. Die Differenz von 150 Euro, ein Viertel der Miete, schuldet Paula ihrem Vermieter trotzdem. Sie zahlt sie aus dem Grundsicherungs-Regelsatz von 563 Euro. Übrig bleiben für sie 413 Euro. Davon muss sie Essen, Kleidung, Fahrkarte und Telefon bezahlen, knapp 14 Euro am Tag. Paula wird durch die aktuellen Regeln der Grundsicherung unter das Existenzminimum gedrückt, das der Sozialstaat eigentlich sichern soll. Das ist ein fiktives Beispiel, doch sehr viele Menschen befinden sich tatsächlich in derartigen Situationen.
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