Die Rüstungsausgaben in Deutschland werden in den kommenden Jahren massiv steigen. Nach der Finanzplanung des Bundes ist ab 2027 bis 2030 ein Zuwachs der Verteidigungsausgaben um über 610 Milliarden Euro geplant. Über die Mittel im Kernhaushalt hinaus erfolgt die Finanzierung durch die neuerdings in der Verfassung festgeschriebene Ausnahmeregel bei der Schuldenbremse. Was an Ausgaben für die Verteidigung über ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts hinausgeht, darf über eine unbegrenzte Aufnahme von Krediten finanziert werden. Die vorgesehene Kreditaufnahme für diese »Bereichsausnahme« zur Schuldenbremse summiert sich nach der vorliegenden Planung auf mehr als 470 Milliarden Euro bis 2030.
