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Das Wirtschaftsmagazin

428 Millionen Schaden: Revision nach Bewährung für Cum-Ex-Täter

Der größte Steuerraub der deutschen Geschichte endet für eine zentrale Figur äußerst milde. Doch es geht in Revision.

3 Minuten Lesedauer
Am Bonner Landgericht werden Cum-Ex-Fälle verhandelt. Credit: IMAGO/Bonn.digital

Ein federführender Cum-Ex-Beteiligter ist zu einer Bewährungsstrafe und Rückzahlung verurteilt worden. Nun geht die Anklägerseite in Revision. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete, hieß es von der Kölner Staatsanwaltschaft, dass »insbesondere die Höhe der verhängten Strafe [...] gravierend vom Antrag der Staatsanwaltschaft ab[weicht]«. Zuvor war der angeklagte 53-jährige Anwalt Kai-Uwe Steck laut dpa zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie zu einer Zahlung von 23,6 Millionen Euro verurteilt worden.

Das Urteil am Bonner Landgericht bestätigte demnach, dass Steck von 2007 bis 2011 für den Cum-Ex-Steuerbetrug mitverantwortlich gewesen ist, der Richter Sebastian Hausen bezeichnete Steck als »zentrale Figur«. Er sei schuldig in fünf Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung, bei denen der dpa zufolge ein Steuerschaden von insgesamt 428 Millionen Euro entstanden ist.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert. Das Urteil, nach dessen Verkündung sich Stecks Verteidigung erleichtert zeigte, fiel den dpa-Angaben zufolge derart milde aus, weil der Angeklagte 2016 zum Kronzeugen wurde und bei der Aufarbeitung half. Das habe sich strafmildernd ausgewirkt. Zudem habe Stecks Anwalt vor dem Urteil davor gewarnt, dass eine zu harte Strafe als Signal für andere Straftäter gedeutet werden könnte, lieber nicht mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Der Richter begründete sein Urteil den dpa-Informationen nach unter anderem damit, dass Steck dazu beigetragen habe, dass im Rahmen der Cum-Ex-Aufarbeitung bislang immerhin 660 Millionen Euro von Banken und anderen Akteuren an den deutschen Staat zurückgezahlt worden sind.

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Bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften lassen sich Finanzinvestoren die Kapitalertragsteuer mehrfach rückerstatten, obwohl sie zuvor nur einmal gezahlt worden war. Die Steuer wird in Deutschland auf Aktiengewinne und Dividenden fällig, kann aber mit anderen Aktienverlusten verrechnet und somit vom Finanzamt rückerstattet werden.

Das haben Banken und andere Finanzakteure vor allem zwischen 2001 und 2011 ausgenutzt, indem sie um den Stichtag der Dividenden herum Aktienpakete hin und her geschoben haben, sodass unklar wurde, wer die Steuer zu zahlen hat. So wurde sie mehreren Akteuren erstattet und die Beteiligten teilten die Beute untereinander auf.

Schätzungen zufolge ist der deutsche Staat auf diesem Wege um rund 10 Milliarden Euro betrogen worden. Cum-Ex-Geschäfte gelten grundsätzlich als Steuerhinterziehung und stellen eine Straftat dar.

An »vorderster Stelle« habe Steck »dazu beigetragen, dass Cum-Ex-Geschäfte durchgeführt und auf eine neue Stufe gehoben wurden«, sagte der Richter Hausen bei der Urteilsverkündung laut dpa. Der verurteilte Anwalt habe als Berater und Systemoptimierer an einer Schnittstelle zwischen Banken, Fondsgesellschaften, Händlern und Investoren agiert. Dabei arbeitete er den Informationen zufolge mit dem bereits 2022 zu acht Jahren Haft verurteilten Cum-Ex-Straftäter Hanno Berger als Kanzleipartner zusammen.

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