Schwarz-Rot will die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch vor Beginn der Sommerpause verabschieden. Nachdem die Bundesregierung am Montag noch Änderungsanträge im Umfang von 278 Seiten vorgelegt hatte, wollten die Oppositionsparteien Linke und Grüne die Abstimmung am Freitag verschieben. Doch ihre Eilanträge scheiterten am Bundesverfassungsgericht. Die Abstimmung kann damit aber noch immer am Freitagmorgen durch den Bundesrat verschoben werden.
Einerseits müsste die Abstimmung vor der Bundesratssitzung noch auf die Tagesordnung gesetzt werden. Für den Fall, dass dies geschehe und über die Reform abgestimmt werden solle, so berichtete das Deutsche Ärzteblatt, bereiten mehrere Bundesländer Anträge für einen Vermittlungsausschuss vor. Bei einer Zweidrittelmehrheit für einen solchen Antrag müssten Bundesrat und Bundestag erneut über das Gesetz verhandeln, bevor es zur Abstimmung kommen kann. Am Donnerstagmorgen pochte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in einer Regierungserklärung auf die Verabschiedung der Reform noch vor der Sommerpause, »auch wenn Sie mit allen Mitteln versuchen, das bis morgen zu verhindern«, so Merz an die Opposition gewandt.
Hintergrund der GKV-Reform aus dem Hause der Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ist das kommende Finanzierungsdefizit der gesetzlichen Krankenkassen. Die Opposition zweifelt einerseits die einseitigen Belastungen für Patienten, Ärzte und Kliniken an und kritisiert andererseits das parlamentarische Verfahren, in dem die Reform beschlossen worden ist.

Kritik am Gesetzgebungsverfahren
In den Tagen vor der heutigen Abstimmung flammte eine Diskussion um den Inhalt der Reformpläne auf. Insbesondere im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung gab es kurzfristige Änderungen – und breiten Protest. Die Bundesregierung hat in einem Änderungsantrag die sogenannte Angemessenheitsprüfung zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gestrichen. Die soll eigentlich sicherstellen, dass die Honorare von Psychotherapeutinnen und -therapeuten pro Zeiteinheit ein gewisses Mindestmaß nicht unterschreiten. In einer Pressemitteilung betonte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass dies verfassungsrechtlich geboten sei. Deren Präsidentin, Andrea Benecke, warnte demnach davor, dass diese Reform den psychotherapeutischen Praxen »die wirtschaftlichen Grundlagen zu entziehen« drohe. »Das Ergebnis sind weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten, längere Krankheitszeiten, mehr Krankengeldtage. Das kann niemand wollen«, so Benecke.
Am Donnerstag stellten die Koalitionsfraktionen nun einen Entschließungsantrag im Bundestag. Demzufolge sollen Regelungen getroffen werden, wonach die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die bereits in Behandlung sind, auch über den 31. Dezember 2026 hinaus sichergestellt ist. Der Antrag lag zuerst dem Spiegel vor. Ein Gesetz mit dieser Anpassung soll dann direkt nach Ende der Sommerpause beschlossen werden.
Neben dem Inhalt der Reform und der kurzfristig eingereichten Änderungsanträge kritisierte die Opposition insbesondere den Gesetzgebungsprozess. Der Linken-Bundestagsabgeordnete Ateş Gürpınar, der einen der beiden Eilanträge vor dem Bundesverfassungsgericht gestellt hatte, teilte Surplus auf Anfrage mit, das »Eilverfahren« der Bundesregierung habe »berechtigte Kritik systematisch erschwert«. Dass sein Antrag abgelehnt worden ist, ändere nichts am anhaltenden Widerstand der Partei. »Es handelt sich um ein kaum zu überblickendes Spargesetz mit katastrophalen Folgen für die gesundheitliche Versorgung und die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen.« Die Partei werde ihren »Protest gegen die unsoziale Kürzungspolitik der Merz-Regierung auf die Straße« bringen und »für eine solidarische Gesundheitsversicherung« kämpfen.
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