Die Klimakrise ist eng mit den größten Gerechtigkeitsfragen unserer Zeit verknüpft. Ohne sozial gerechten Klimaschutz schwindet nicht nur der gesellschaftliche Rückhalt für die Transformation, sondern es droht auch die Verletzung von Verfassungsrechten. Das betrifft oft besonders benachteiligte Gruppen.
Auch deshalb reichten Greenpeace und Germanwatch gemeinsam mit 54.584 Menschen 2024 in Karlsruhe eine »Zukunftsklage« ein: die erste Klimaverfassungsbeschwerde, die sozial gerechte Klimaschutzmaßnahmen zum Gegenstand hat – und bei der sich alle Bürgerinnen und Bürger anschließen konnten.
Die Beschwerde beruft sich auf eine wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021, die von der Klimabewegung erstritten wurde: Deutschland steht zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und zum Erreichen der eigenen Klimaziele nur ein bestimmtes Budget an CO₂ zur Verfügung. Das darf heute nicht so stark verbraucht werden, dass es Freiheiten in Zukunft gefährdet.
Beim Verbrauch des Restbudgets sind weitere verfassungsrechtliche Gesichtspunkte zu beachten, argumentiert die Zukunftsklage: Das deutsche Grundgesetz beinhaltet auch Teilhaberechte und den Grundsatz der Lastengleichheit. Menschen mit wenig Einkommen müssen ebenso angemessen berücksichtigt werden wie Menschen im ländlichen Raum oder Menschen mit Behinderung. Bisher geschieht das nicht. Im Gegenteil sind sie oft diejenigen, die vergessen werden.
In einer Entscheidung könnte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung erstmals dazu verpflichten, konkrete Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele zu ergreifen. Die konkrete Ausgestaltung obliegt der Politik. Von den Richterinnen und Richtern könnten jedoch Kriterien hinsichtlich Gerechtigkeit und Teilhabe festgelegt werden. Diese könnten etwa Maßnahmen für eine öffentliche Verkehrsinfrastruktur, die allen zugänglich ist, nahelegen.
