Ein moderner Wohlfahrtsstaat kompensiert die Benachteiligung bestimmter Gruppen (Alte, Kranke, Behinderte, Erwerbslose und so weiter) im ökonomischen Reproduktionsprozess. Er tut dies durch Geld-, Sach- und/oder personenbezogene Dienstleistungen des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens, sei es aus öffentlichen Haushalten oder über beitragsfinanzierte Versicherungssysteme. Darüber hinaus gewährleistet er die gesellschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger und garantiert – möglichst per Rechtsanspruch – ein Mindestmaß an sozialer Gerechtigkeit, indem er sicherstellt, dass niemand von der kollektiven Wohlstandsmehrung ausgeschlossen wird. Es handelt sich um ein Gemeinwesen, das all seine Mitglieder verlässlich schützt und Bedürftigen, gesundheitlich Beeinträchtigten und Behinderten ausreichende Unterstützung gewährt.
Entscheidend ist dabei, worauf diese staatlicherseits organisierte Hilfestellung gründet: Sie basiert nicht mehr wie vorher auf persönlichen Beziehungen, emotionalen Bindungen oder individuellen Entscheidungen, sondern auf einem gesellschaftlichen Grundkonsens. Sozial- beziehungsweise Wohlfahrtsstaatlichkeit ist, anders formuliert, ein in Verfassungen, Gesetzestexten und Verordnungen kodifizierter Vergesellschaftungsmodus. Dieser setzt eine Parteinahme für sozial Benachteiligte voraus, bedingt Eingriffe in das Wirtschaftsleben und umfasst neben Schutz- auch Gestaltungsaufgaben.
Unterscheiden lassen sich drei Kernfunktionen eines modernen Wohlfahrtsstaates, der im kapitalistischen Wirtschafts- und Gesellschaftssystem wurzelt, es aber für Unterprivilegierte lebenswerter macht:
