Die SPD war einmal eine Mieterpartei. Doch auch auf diesem Feld hat sie sich in den letzten drei Jahrzehnten massiv gewandelt. Nicht einmal das Mindeste versucht die Partei für Mietende durchzusetzen: einen wirksamen Schutz vor extrem überhöhten Mieten. Die SPD-Bauministerin Verena Hubertz und SPD-Justizministerin Stefanie Hubig verschieben eine Reform der Mietwucherregelungen lieber auf übermorgen, obwohl Mietende in Deutschland sie schon seit Jahren dringend brauchen. Dabei liegt die Lösung in Form von mehreren Gesetzentwürfen längst auf dem Tisch.
Wuchermieten liegen 20 oder sogar 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ersteres ist eine Ordnungswidrigkeit, zweiteres eine Straftat, die theoretisch sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Theoretisch – denn praktisch sind beide Regeln in den vergangenen Jahren kaum angewandt worden. Nicht etwa, weil es so selten vorkommt, dass Vermietende sich in schwindelerregender Höhe oberhalb des Mietspiegels befinden. Im Gegenteil: Allein über eine App der Partei Die Linke meldeten im ersten Halbjahr 2025 mehr als 5.000 Mietende verdächtig hohe Mieten, die dann an die zuständigen Ämter übermittelt wurden – und das in nur neun Städten.
Doch Vermietende hatten in den vergangenen Jahren nicht viel zu befürchten. Allein die Wuchermieten reichten vor Gericht nicht aus, um gegen die Vermietenden zu entscheiden. Zusätzlich muss belegt werden, dass Vermietende ein geringes Angebot und damit die Not der Mietenden ausnutzen. Es muss also bewiesen werden, dass in der gesamten Gemeinde keine günstigere Wohnung zu finden war. Praktisch ist dieser Nachweis kaum möglich. So wurde eines der wenigen Gesetze, um Mietende nicht allein zu lassen, unbrauchbar, obwohl es sich eigentlich um ein ziemlich wirksames Instrument handelt. Denn im Gegensatz zur Mietpreisbremse, die Mietende allein juristisch durchsetzen müssen, sind bei Wuchermieten theoretisch die Behörden gefragt, um gegen die Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorzugehen.
Es ginge auch anders
Nun kam aus Berlin eine überraschende Nachricht: Einer Vermieterin wurde ein Bußgeld von 26.000 Euro verhängt. Sie hatte die ortsübliche Vergleichsmiete um saftige 190 Prozent überschritten. Zusätzlich kann die ausgebeutete Mieterin die überhöhte Miete zurückverlangen – in diesem Fall 22.000 Euro.
Das Problem ist aber: Das Bußgeld wurde vom Wohnungsamt in Friedrichshain-Kreuzberg verhängt. Dort gibt es eine Stelle, die sich gesondert mit Wuchermieten befasst. Das haben andere Bezirksämter in Berlin nicht. Und so ergibt eine Recherche des Tagesspiegel: »Alle Bezirke wollen handeln. Aber fast keiner sieht sich derzeit in der Lage, Geldbußen wegen zu hoher Mieten schnell und verlässlich zu vollstrecken. Denn fast kein Mitarbeiter kann damit betraut werden, um die Sachlage rechtssicher zu ermitteln.«
Die Mietwucherregelungen sind aktuell zu kompliziert. Also müsste eine Reform der Gesetze her, damit die Regeln das Spiel tatsächlich wieder bestimmen. Doch das scheitert seit vielen Jahren an der Bundesregierung und nicht zuletzt am SPD-geführten Bauministerium.
Und das, obwohl die Lösung schon lange auf dem Tisch liegt. Denn über den Bundesrat haben die Länder seit 2019 mehrfach einen Gesetzesentwurf zu Wuchermieten eingebracht. Selbst in CDU- und CSU-geführten Bundesländern scheint man sich im Klaren darüber zu sein, wie dringend der Handlungsbedarf ist. Die Idee ist simpel und effektiv: Die überhöhte Miete an sich soll genügen, um Mietwucher zu ahnden. Das Ausnutzen der Marktlage soll nicht mehr kompliziert nachgewiesen werden müssen. Außerdem soll die mögliche Geldstrafe von aktuell 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden. Im Mai 2025 hatte die Die Linke einen solchen Gesetzesentwurf dann erneut eingebracht, Bündnis 90/Die Grünen stimmten zu. Doch die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und SPD lehnten ihn vor wenigen Wochen im Ausschuss ab.
Unter der Ampel-Koalition mit FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann war kein Durchkommen für den Bundesrat möglich. Es mag naheliegen, dem FDP-Mann die Schuld zuzuschieben. Aber auch die SPD samt selbsternanntem Mieten-Kanzler zeigte sich nicht sonderlich bemüht. Die Mietenden mit Wucher allein zu lassen, scheint vielmehr der Geisteshaltung der damaligen Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) zu entsprechen. Darauf angesprochen, dass Mietende selten von ihren Rechten Gebrauch machen, sagte sie 2024: »Aber wir haben natürlich keinen Babysitter-Nanny-Staat, der sich in Vertragsbeziehungen zwischen zwei Privatpersonen mischt.« Auch die schwarz-rote Koalition gibt wenig Grund zur Hoffnung. Es wurde nämlich eine Expertenkommission gebildet. Das klingt erstmal wichtig, heißt aber, dass das Thema sehr wahrscheinlich nicht sofort angegangen, sondern ewig beratschlagt wird. Bis zum 31. Dezember 2026 haben die Expertinnen und Experten dafür Zeit. Wenn diese Koalition überhaupt so lange durchhält, könnten Mietende also frühestens (!) 2027 mit Besserungen rechnen.
Die Bundesregierung muss handeln
Dabei hat ein juristisches Gutachten im Auftrag des Deutschen Mieterbundes schon im Mai 2024 gezeigt: »Der vom Bundesrat erstmals im Jahr 2019 und nochmals im Jahr 2022 vorgelegte Gesetzentwurf für eine Reform des § 5 WiStG ist verfassungskonform und unterliegt auch ansonsten keinen rechtlichen Bedenken.«
Moralisch grenzt das an unterlassene Hilfeleistung. Seit 2013 sind die Neuvertragsmieten in den sieben größten Städten Deutschlands um etwa 75 Prozent gestiegen. Millionen Menschen verarmen durch ihre Wohnkosten, müssen ihren Konsum einschränken, verzichten millionenfach auf angemessenes Heizen. Doch die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker lassen Mietende und damit mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung im Stich – selbst wenn die Lösung direkt vor ihrer Nase liegt. Denn einen validen Grund dafür, den Entwurf des Bundesrats nicht zu unterstützen, hört man seitens der Verantwortlichen nicht.
Dabei geht es hier nur um das Mindeste: darum, dass Ordnungswidrigkeiten und Straftaten geahndet werden können. Man könnte noch viel weiter gehen. Wie wäre es zum Beispiel, wenn Vermietenden mit Wuchermieten das Vermieten auf alle Zeit verboten wird? Oder wären Wucher-Vermietende nicht auch geeignete Kandidatinnen und Kandidaten, um das mit der Enteignung mal auszuprobieren?
Doch die juristischen Möglichkeiten, weitreichendere und schärfere Maßnahmen auszuloten, lohnen sich nicht, wenn die Verantwortlichen nicht mal zum Geringsten bereit sind. Solange die Bundesregierung nichts gegen Mietwucher unternimmt, kann sie sich jedes Wort über die Wohnkrise und jedes angebliche Mitgefühl für Mietende sparen.
