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Das Wirtschaftsmagazin

Wie Werkstätten echte Inklusion bremsen

Ausbeutung statt Inklusion: Werkstätten für behinderte Menschen halten Beschäftigte in Armut und widersprechen Menschenrechts-Vorgaben.

6 Minuten Lesedauer

In Deutschland arbeiten viele Menschen mit Behinderungen in Werkstätten (Symbolbild). Credit: IMAGO/imagebroker
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Dieser Text ist eine Zusammen-Fassung einer Artikel-Reihe von »andererseits«. Das inklusive Magazin für Behinderung und Gesellschaft hat gemeinsam mit der »Süddeutschen Zeitung« und »Frag den Staat« monatelang zu Werkstätten recherchiert. Der Artikel ist barrierearm geschrieben, er verwendet kurze Sätze und koppelt Wörter mit Bindestrich, damit sie einfacher lesbar sind.

Stell Dir vor, Du gehst jeden Tag in die Arbeit: Du montierst dort Auto-Teile, verpackst Produkte, baust Spiel-Zeug zusammen, sortierst Waren oder bedienst Maschinen. Du hast feste Arbeits-Zeiten und eine Gruppen-Leiterin. Du bekommst Aufträge, die Du ordentlich erledigen musst. Aber am Monats-Ende bekommst Du kein Gehalt, sondern nur Taschengeld. Trotz Vollzeit-Arbeit brauchst Du deshalb Sozial-Leistungen. Mit ihnen lebst Du trotzdem in Armut. Wenn Du Dich beschwerst, wird Dir gesagt: Du arbeitest doch gar nicht richtig. Du bist hier, um betreut zu werden. 

Denn Dein Arbeit-Geber ist keine Firma, sondern eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Fast 300 Tausend Menschen in Deutschland sind in ihnen beschäftigt. Die Werkstatt soll für sie eigentlich eine Zwischen-Station auf dem Weg zu einer Anstellung sein. Stattdessen ist sie für die meisten Menschen mit Behinderungen eine End-Station: Das System beutet Menschen aus und hält sie in Armut und Abhängigkeit. Ausbeuten bedeutet: Jemanden für den eigenen Vorteil ausnutzen. Zum Beispiel indem eine Person wenig Geld für die Arbeit einer anderen Person zahlt.

So helfen Werkstätten oft vor allem Firmen: Sie können mitten in Deutschland Aufträge vergeben, bei denen viel weniger als der Mindest-Lohn gezahlt wird. Und die Beschäftigten können sich dagegen nicht gleich gut wehren: Sie haben nicht dieselben Arbeits-Rechte wie Angestellte in Firmen. Zusätzlich gibt es Wege, um mit den Aufträgen Geld-Abgaben an den Staat zu sparen. Das alles ist im Gesetz erlaubt.

Aber es widerspricht Menschenrechts-Vorgaben. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleiche Teilhabe außerhalb von Sonder-Systemen. Schon im Jahr 2015 forderten die Vereinten Nationen deshalb von Deutschland die »Abschaffung geschützter Werkstätten durch sofort umsetzbare Ausstiegs-Strategien«. Auch die Europäische Union verlangt seit Jahren einen Abbau oder Umbau vom System Werkstatt. Passiert ist bisher kaum etwas. 

Wie kann das sein? Und wie kann ein System, das Milliarden an staatlichem Geld erhält und Millionen mit Aufträgen verdient, gleichzeitig Menschen in Armut halten? Ein Blick auf Strukturen, Anreize und Gesetze zeigt: Es ist kein zufälliges Ergebnis, sondern systemisch. Wir erklären die drei wichtigsten Probleme – und fragen nach Ideen für Lösungen. 

1. Problem: Gesetzliche Aufträge, die nicht zusammenpassen

Werkstatt-Beschäftigte bekommen keinen echten Lohn, weil sie offiziell keine Angestellten sind. Sie gelten nur als »arbeitnehmer-ähnlich«. Deshalb haben sie nicht dieselben Arbeits-Rechte: zum Beispiel kein Recht auf Mindest-Lohn, kein gleiches Streik-Recht und keine Arbeitslosen-Versicherung.

Das liegt daran, dass Werkstätten laut Gesetz keine normalen Arbeits-Plätze sind: Beschäftigte sollen dort nicht für andere arbeiten, sondern vor allem für sich selbst. Die Arbeit gilt als Förderung ihrer Fähigkeiten. Schulungen sollen sie auf Jobs außerhalb vorbereiten. Die Werkstatt soll auch bei der Job-Suche selbst helfen. Das nennt man den »Reha-Auftrag«.

Gleichzeitig müssen Werkstätten aber auch wirtschaftlich sein. In allen Bundesländern außer Nordrhein-Westfalen dürfen nur Menschen dort arbeiten, die ein »Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit« leisten können. Werkstätten müssen mit Aufträgen von Firmen Geld für den Betrieb und für das Taschen-Geld der Beschäftigten selbst verdienen. Sie sind also nicht einfach nur »Beschäftigungs-Therapie« oder Betreuung. Sie sind Betriebe. 

Dieser doppelte Auftrag führt zu einem Widerspruch: Wenn Arbeits-Kräfte die Werkstatt verlassen, schafft sie weniger Aufträge. Sie verdient dann weniger Geld. Auch die staatliche Finanzierung hängt meist von der Zahl der Beschäftigten ab. Es gibt also kaum finanzielle Anreize, Menschen in Jobs außerhalb zu bringen. Der Reha-Auftrag und der Auftrag zum Wirtschaftlich-Sein passen nicht zusammen. Auch deshalb verlässt nur etwa eine von 300 Personen das System Werkstatt für eine Anstellung. Für die meisten gilt: Einmal Werkstatt, immer Werkstatt. 

Welche Ideen für Lösungen gibt es?

Aus dem doppelten Auftrag von Werkstätten könnten zwei getrennte Aufträge werden: Entweder wird eine Werkstatt ein Integrations-Fach-Dienst. Also ein Ort, der nur für die Ausbildung, Begleitung und Beratung in der Job-Suche da ist. Sie wird dafür belohnt, wenn sie das gut macht.

Oder eine Werkstatt wird selbst ein inklusiver Arbeits-Platz. Zum Beispiel, indem eine Umstellung zu einem Inklusions-Unternehmen ermöglicht wird. Bei dieser Unternehmens-Art haben mindestens 30 Prozent der Mitarbeitenden eine Behinderung. Der Staat zahlt für ihre Anstellung dauerhaft Geld. Ein Sonder-System dürfen Inklusions-Unternehmen aber auch nicht sein: Die Hälfte der Angestellten muss ohne Behinderung leben. Und alle Mitarbeitenden haben dieselben Rechte: Sie haben also etwa eine Arbeitslosen-Versicherung und bekommen den Mindest-Lohn oder mehr.

2. Problem: Gefangen in der Armut

Menschen mit Behinderungen werden in Werkstätten so behandelt, als würden sie nicht arbeiten. Aber das tun sie. Meist viele Stunden: Das Gesetz sagt, dass Beschäftigte mindestens 35 Wochen-Stunden in der Werkstatt sein sollen. Im Jahr 2023 gab es dafür durchschnittlich 232 Euro Taschen-Geld. Pro Monat. 

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Emilia Garbsch

Emilia Garbsch ist freie Journalistin mit Fokus auf Investigativ-Recherchen im Sozialbereich. Aktuell studiert sie »Ökonomie - Nachhaltigkeit - Gesellschaftsgestaltung« an der Hochschule für Gesellschaftsgestaltung.

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