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Was bleibt von der EU-Lieferkettenrichtlinie übrig?

Die EU hat die Lieferkettenrichtlinie abgeschwächt. Armin Paasch von Misereor fordert: Deutschland muss bei der Umsetzung nachbessern.

4 Minuten Lesedauer

Die EU-Lieferkettenrichtlinie ist abgeschwächt worden (Symbolbild). Credit: IMAGO/Michael Gstettenbauer

Noch bevor die EU-Lieferkettenrichtlinie in Kraft trat, schwächte die EU sie wieder ab. Armin Paasch, der für Misereor in der Initiative Lieferkettengesetz tätig ist, schätzt dennoch, dass die Richtlinie in Deutschland zu einer Verbesserung der Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang ihrer Lieferketten führt. 

Herr Paasch, das EU-Parlament stimmte vor Weihnachten einer Abschwächung der Lieferkettenrichtlinie zu. War nun alles umsonst?

Hochproblematisch ist zunächst, dass die einheitliche zivilrechtliche Haftungsregel für EU-Unternehmen gestrichen wurde, ebenso die Pflicht zur Erstellung und Umsetzung von Klimaplänen – und das im zweitwärmsten Jahr seit Aufzeichnung der Temperaturen. Inakzeptabel ist auch die eingeschränkte Anwendung der Lieferkettenrichtlinie auf Großkonzerne ab 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Umsatz. Trotz dieser massiven Abschwächungen sind aber immer noch einige starke Elemente dabei, die auch zu Verbesserungen im deutschen Gesetz führen werden. Das ist zum einen der risikobasierte Ansatz. Das heißt, dass die im deutschen Lieferkettengesetz verankerte Beschränkung auf direkte Zulieferer entfällt. Die Unternehmen müssen sich nach der Schwere und der Wahrscheinlichkeit der Menschenrechtsverletzungen richten.

Ein anderer Vorteil gegenüber dem deutschen Gesetz ist, dass der Höchstsatz für Bußgelder höher liegt: 3 Prozent des Jahresumsatzes sieht die EU-Regulierung vor, nach dem deutschen Gesetz sind es bisher 2 Prozent. Auch müssen mehr Umweltabkommen in den sachlichen Anwendungsbereich aufgenommen werden, zum Beispiel Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt, der Meeresumwelt und der Ozonschicht. Besonders wichtig ist, dass die EU-Richtlinie weiterhin eine Wiedergutmachung für Schäden an der Lieferkette vorschreibt und die EU-Mitgliedstaaten weiterhin verpflichtet, das Recht auf Entschädigung auch zivilrechtlich zu regeln, wenn auch nicht EU-weit einheitlich

Wieso wurde die Lieferkettenrichtlinie denn überhaupt abgeschwächt, bevor sie in Kraft getreten war? 

Gemeinsam mit anderen Anpassungen wie zu den Berichtspflichten von Unternehmen hat die EU-Kommission die Änderungen der Lieferkettenrichtlinie im Omnibus-I-Paket vorgeschlagen. Die Kommission begründet das mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu sichern. Es gab allerdings im Vorhinein keine Folgenabschätzung der Lieferkettenrichtlinie und keine Konsultation mit der Zivilgesellschaft, Wissenschaft oder mit Unternehmen. Das heißt, die Kommission hat ohne empirische Basis agiert. Sie hat auf den Bericht von Mario Draghi zur Wettbewerbsfähigkeit verwiesen. Da wird die Lieferkettenrichtlinie allerdings nur im Anhang erwähnt und nur in einem Absatz. Letztendlich stimmte das EU-Parlament am 16. Dezember für den Backlash. Dabei hat die Europäische Volkspartei (EVP) die Brandmauer abgerissen und hat mit allen drei rechtsextremen Fraktionen im Europäischen Parlament gemeinsam diesen Omnibus beschlossen.

Haben Lobbyverbände bei diesem Kurswechsel auch eine Rolle gespielt?

Ja, der Druck gerade von Wirtschaftsverbänden war enorm. Man kann sehen, dass der Kommissionsvorschlag zum Omnibus-I-Paket in weiten Teilen von einem Positionspapier des Bundesverbands der Deutschen Industrie und seiner französischen und italienischen Pendants abgekupfert wurde. Hinzu kam Druck aus einzelnen Konzernen, wie das Schreiben der CEOs von Siemens und Total Energy an Macron und Merz zeigt. Sie forderten eine Abschaffung der Lieferkettenrichtlinie. Kürzlich wurde durch einen Leak bekannt, dass elf Konzerne, darunter viele Erdölkonzerne, einen sogenannten Competitiveness Roundtable gebildet und systematisch Einfluss auf europäische Regierungen und Europaabgeordnete genommen haben, insbesondere der EVP. Dabei haben sie den Konservativen eine Zusammenarbeit mit den rechtsextremen Fraktionen vorgeschlagen, was dann ja erfolgt ist.

Das heißt, Unternehmen sind per se gegen eine Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette?

Nein, das Jaro-Institut fand in einer repräsentativen Umfrage heraus, dass Unternehmen durchaus Vorteile in der Sorgfaltspflicht entlang der Lieferketten sehen: zum Beispiel mehr Transparenz und Resilienz entlang der Lieferketten, eine bessere Qualität der Produkte, Mitarbeiterzufriedenheit entlang der Lieferkette und auch ein besseres Renommee. Das ist aber in der öffentlichen Debatte stark untergegangen. Viele von diesen Unternehmen haben sich für das deutsche Gesetz und eine starke EU-Lieferkettenrichtlinie stark gemacht. Aber die Wirtschaftsverbände haben da eine ganz andere Position eingenommen, die konservativste in ihrem Mitgliederspektrum. Dabei war die EU-Lieferkettenrichtlinie, die in ihrer ursprünglichen Form auch die Klimafolgen in den Blick genommen hatte, ein wichtiger Impuls für die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft, wie ein ökonomisches Gutachten im Auftrag von Misereor, Verdi, dem Europäischen Gewerkschaftsbund unter anderem gezeigt hat.

Wie kam es zur rechtlichen Regelung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette? Und warum formte sich die Initiative Lieferkettengesetz?

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Armin Paasch

Armin Paasch ist bei Misereor verantwortlich für das Thema Nachhaltige Weltwirtschaft und Menschenrechte. Seine derzeitigen Arbeitsschwerpunkte liegen unter anderem auf dem deutschen und dem geplanten EU-Lieferkettengesetz.

Vanessa Barisch

Vanessa Barisch arbeitet als freie Journalistin. Sie schreibt über Beziehungen zwischen dem Globalen Norden und Süden. Sie lebt zwischen Tunis und Augsburg.

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