Heute hat der Sachverständigenrat Wirtschaft sein aktuelles Frühjahrsgutachten vorgelegt. Diesmal finden sich dort neben der aktualisierten Konjunkturprognose drei ausführliche inhaltliche Fachkapitel. In diesen steht das deutsche Sozialversicherungssystem im Mittelpunkt, über dessen Reform gerade heftig gestritten wird. Das Ratsgutachten hätte durch eine ausgewogene Darstellung von Reformoptionen einen wesentlichen Beitrag zur Versachlichung der mitunter sehr aufgeregten und geradezu von »Radikal-Reformitis« geprägten Debatte leisten können. Doch leider kam es anders, und die Ratsmehrheit hat zumindest für zwei Zweige der Sozialversicherung, die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) und die Soziale Pflegeversicherung (SPF), radikale Reformvorschläge unterbreitet. Diese stellen wesentliche Ziele der betroffenen Sozialversicherungszweige infrage und vernachlässigen dabei gravierende verteilungspolitische Nebenwirkungen und soziale Härten, ohne dass dies überzeugend begründet würde. Aus diesem Grund sah ich mich erstmals seit dem Jahresgutachten 2023/24 wieder gezwungen, zwei Minderheitsvoten zu verfassen.
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Radikale Vorschläge für Rente und Pflege
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