Die Bundesregierung hat in ihrem Reformpaket unter anderem die mögliche Dauer einer sachgrundlosen Befristung für Arbeitnehmende, die bis Ende 2030 eingestellt werden, von den bisher erlaubten 24 Monaten auf 48 Monate verlängert. In ihrem »Programm für Aufschwung und Beschäftigung« schreibt sie, dass das Maßnahmenpaket »Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von Bürokratie [entlastet], die Wettbewerbsfähigkeit [erhöht] und sozial ausgewogen [handelt]«. Aber entspricht die Verlängerung der sachgrundlosen Befristungen den selbstgesteckten Zielen der Regierung?
Von Befristungen sind bestimmte Gruppen stärker betroffen
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