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Das Wirtschaftsmagazin

Deutschland lässt sich Milliarden von Tech-Konzernen entgehen

Mittels Lizenzen vermeiden US-Konzerne hierzulande Steuern in Milliardenhöhe. Besonders eine Entscheidung aus 2024 wirft Fragen auf.

5 Minuten Lesedauer

Collage: Surplus, Material: IMAGO/pictureteam/SOPA Images

Eigentlich ist das Bundesministerium für Finanzen (BMF) nicht gerade dafür bekannt, wichtige Neuigkeiten für sich zu behalten. Für jede noch so unscheinbar wirkende Änderung verfasst das Ministerium ein eigenes Schreiben. Ein BMF-Schreiben vom 11.12. regelt etwa die Umsatzsteuerpflicht bei Verkaufserlösen von Wohlfahrtsverbänden durch Second-Hand-Geschäfte. Wenige Tage zuvor hatte das Ministerium die neuen Bewertungsrichtlinien für Tiere in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben kommuniziert. Ein wichtiges Vorgehen, über das nicht nur Finanzbeamte, sondern auch Unternehmen und deren Finanzabteilungen erfahren, welche neuen Regelungen gelten, oder wie sie die Finanzämter konkret anwenden sollen.

Umso verwirrender wirkt eine Entscheidung des Ministeriums aus dem September 2024, die zuletzt erstmals öffentliche Aufmerksamkeit erfuhr. Statt eines Schreibens gab es an jenem Tag: nichts. Dabei ging es um mehrere Milliarden Euro potenzieller Steuereinnahmen, die sich der deutsche Staat an diesem Tag entgehen ließ – und zwar von Unternehmen, die ein besonders gutes Händchen für Steuertricks haben: Tech-Konzerne aus den USA. 

Niedrige Steuern trotz hoher Gewinne

Obwohl Alphabet (Google), Amazon oder Meta hierzulande jährlich Umsätze in Milliardenhöhe erzielen, zahlen sie fast keine Steuern auf ihre deutschen Gewinne – und zwar völlig legal durch Lizenzzahlungen. Das Vorgehen funktioniert meist ähnlich: Als Kapitalgesellschaft müsste etwa Alphabets Tochterfirma Google Germany hierzulande Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag auf den Gewinn zahlen. Doch statt die Steuerlast von rund 30 Prozent abzuführen, zahlt das Unternehmen lieber hohe Lizenzgebühren an eine weitere Unternehmenstochter oder den Mutterkonzern im Ausland. Die Kosten kann der deutsche Alphabet-Ableger als Betriebsausgabe absetzen und auf diese Weise den Gewinn und damit die Steuerlast deutlich schmälern. Der Profit fließt hingegen in Länder mit deutlich niedrigeren Unternehmenssteuern. Als solche Steueroasen waren vor einigen Jahren beispielsweise die Bermudas oder Puerto Rico bekannt, aber auch Irland, das durch die Lage in der Europäischen Union bis heute beste Bedingungen bietet.

Um diese Form der Steuervermeidung zu beenden, hat der deutsche Staat bereits 2017 den Paragraphen 4j im Einkommensteuergesetz eingeführt. Der als Lizenzschranke bekannte Paragraph sollte es den deutschen Finanzämtern ermöglichen, ins Ausland verschobene Lizenzgebühren trotzdem in Deutschland zu besteuern. Entscheidend dafür sei – und das wird später wichtig – dass die Einnahmen aus Lizenzen in dem Land, in dem sie schlussendlich landen, niedriger besteuert werden als andere Einkünfte. Man spricht von einem Präferenzregime. Es gibt zwar Ausnahmen, die müssen jedoch von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geprüft worden sein. Die OECD hat also für zahlreiche Länder untersucht, ob deren Präferenzregime zur Steuervermeidung dienen und damit als schädlich gelten.

Die USA als Steueroase

Als der deutsche Staat Mitte 2017 die Lizenzschranke eingeführt hat, sollte sie vor allem auf bis dahin bekannte Steueroasen abzielen, erklärt Christoph Trautvetter, Ökonom beim Netzwerk Steuergerechtigkeit. Doch Ende des Jahres 2017 kam es zu einer überraschenden Entwicklung: Mit dem Tax Cuts and Jobs Act setzte US-Präsident Donald Trump in seiner ersten Amtszeit die größte Steuerreform der USA seit mehr als 30 Jahren durch. Das Regelwerk enthielt neben einer ohnehin schon niedrigeren Körperschaftssteuer auch besondere Steuervorteile für immaterielle Einkünfte aus dem Ausland, sogenanntes foreign-derived intangible income (FDII). Dazu zählen beispielsweise Einnahmen durch Lizenzen, auf die seit 2018 in den USA ein reduzierter Steuersatz von 13,125 Prozent anstelle von sonst 21 Prozent anfiel. In anderen Worten: Nachdem es die Lizenzschranke erst ein halbes Jahr gab, führte Trump in den USA ein Präferenzregime ein.

Das habe laut Trautvetter nicht nur Alphabet dazu gebracht, die Gewinne in die USA zu verschieben. »Seit 2018 werden die USA zunehmend selbst zur Steueroase«, sagt er. »Das Land verzeichnet mittlerweile netto mehr Gewinne, als dort tatsächlich erwirtschaftet werden.« Trautvetter zufolge war die deutsche Finanzverwaltung Ende 2017 deshalb in einer Zwickmühle: »Mit einem Mal hatte man ein Gesetz verabschiedet, das sich versehentlich gegen die USA richtete. So etwas hätte man sich eigentlich niemals getraut.«

Widersprüchliche Entscheidungen des BMF

Statt jedoch die verschobenen Lizenzzahlungen von US-Konzernen sofort zu besteuern, wartete das BMF vorerst ab – schließlich fehlte auch eine Prüfung durch die OECD, ob das Modell der USA womöglich kein schädliches Präferenzregime darstellt. Doch das Warten wurde zu einem Problem, denn: Jahr für Jahr prüfte die OECD das US-Modell, eine abschließende Entscheidung verzögerte sich immer weiter. 

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Moritz Kudermann

Moritz Kudermann arbeitet als freier Journalist in Köln. Er schreibt am liebsten über nachhaltige Wirtschaft, Finanzmärkte sowie Greenwashing.

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