Zwischen den Regierungsparteien wird mal wieder kontrovers diskutiert. Aktuell geht es um die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Entlastung für »untere und mittlere Einkommen« bei der Einkommensteuer. Der Kern der Debatte: Die Union will mit der Erhöhung der Einkommensgrenze für den sogenannten Spitzensteuersatz von 42 Prozent vor allem den hohen Einkommensbereich entlasten, während die SPD weiter unten entlasten will. Sie besteht auf einer teilweisen Gegenfinanzierung der Steuerausfälle durch eine Anhebung des Spitzensteuersatzes, zum Beispiel auf 47 Prozent für sehr hohe Einkommen, oder einer höheren »Reichensteuer« für Spitzeneinkommen. So weit, so festgefahren, schien die Debatte.
Vergifteter »Reformvorschlag zur Güte«
Doch dann kam der Steuerexperte des DIW Berlin, Stefan Bach, und unterbreitete auf der Plattform X einen »Reformvorschlag zur Güte«, der plötzlich eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auch für einige Unionsvertreter denkbar erscheinen ließ. Zwar soll dort der Spitzensteuersatz von 42 Prozent auf 49 Prozent steigen, dafür soll er aber erst ab 90.000 Euro zu versteuerndem Einkommen gelten und nicht wie aktuell ab 70.000 Euro. Zudem soll der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer der reichsten Steuerzahler sowie die Körperschaftsteuer im Gegenzug ganz entfallen – ein langjähriges Herzensanliegen der Union zugunsten von Unternehmen und Reichen. So richtig groß scheinen die Chancen auf politische Umsetzung des konkreten Kompromissvorschlags nicht zu sein, denn umgehend kam die Kritik der Wirtschaftslobby, die Debatte um den höheren Spitzensteuersatz »sei Gift für unsere Wirtschaft«. Auch Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg beeilte sich per Fraktionspressemeldung klarzustellen, der »Spitzensteuersatz von 49 Prozent sei undenkbar«. Ob es zu der angestrebten Reform kommt, ist also nach wie vor unsicher. Sicher ist nur, dass das Bach’sche Reformkonzept noch zugunsten von Unternehmen und Reichen angepasst würde.
