Die steuerpolitische Debatte innerhalb der Regierungskoalition belebt sich aktuell spürbar. Das betrifft die Einkommens- und Unternehmensbesteuerung, bei der die Union den bereits verabschiedeten Einstieg in die Senkung der Körperschaftsteuer im Jahr 2028 vorziehen will. Die SPD fordert dagegen die Entlastung vor allem kleiner und mittlerer Einkommen bei der Einkommensteuer – gegenfinanziert durch eine leichte Erhöhung der Steuersätze bei den höchsten Einkommen. Beide Vorschläge sind wenig ausgegoren. Spannender ist die Entwicklung bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer. Dabei macht die SPD mit einem konkreten Vorschlag für eine Aufkommensstärkung und progressivere Ausgestaltung Druck, der auch die Abschaffung der massiven Privilegien beim Betriebsvermögen beinhaltet.
Der Abbau der Privilegien für Firmenerben bei der Erbschaftsteuer ist notwendig
Die Begünstigung von Betriebsvermögen ist tatsächlich dramatisch. Sie führt dazu, dass gerade die höchsten Vermögensübertragungen besonders niedrig besteuert werden. Großzügige Verschonungsregeln führen dazu, dass der durchschnittliche Steuersatz für besteuertes übertragenes Vermögen oberhalb von 20 Millionen Euro nur bei 8 Prozent liegt, während er für Vermögen zwischen 100.000 und 200.000 Euro bei 13 Prozent liegt. Es besteht weitgehend Konsens unter Finanzwissenschaftlern, dass eine so umfassende Begünstigung und die damit einhergehende steuerliche Ungerechtigkeit zum Erhalt des Betriebes und der Arbeitsplätze nicht erforderlich sind. Aktuell bearbeitet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe genau deswegen eine Klage, für die das Urteil im laufenden Jahr erwartet wird. Es könnte schon bald dazu führen, dass die Erbschaftsteuer reformiert werden muss.
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Die Initiative der SPD kommt also zur rechten Zeit, und sie hat die richtige Stoßrichtung. Eine weitgehende Abschaffung der Privilegien für Betriebsvermögen würde eine massive Steuerungerechtigkeit beseitigen und könnte das Aufkommen der Erbschaftsteuer laut einer Studie des DIW Berlin im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion mittelfristig spürbar erhöhen: um bis zu knapp acht Milliarden Euro von aktuell 13 Milliarden Euro, auf mittelfristig dann bis zu 21 Milliarden Euro. Weil die Erbschaftsteuer eine Ländersteuer ist, flösse das zusätzliche Aufkommen den Ländern zu. Das böte die Chance, durch eine Erhöhung der Bildungsausgaben, für die vor allem die Länder zuständig sind, zur Erhöhung der Chancengerechtigkeit beizutragen und das Qualifikationsniveau und die Produktivität zukünftiger Beschäftigter zu erhöhen.
