Im Januar entschied der Oberste Gerichtshof Indiens, dass der US-amerikanische Hedgefonds Tiger Global Steuern in Höhe von 1,6 Milliarden US-Dollar an den indischen Staat abführen muss. Grund war der Verkauf seiner Anteile an der E-Commerce-Plattform Flipkart an Walmart. Dieses nur wenige Tage vor der Bekanntgabe des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien ergangene Urteil zeigt, dass zumindest einige indische Institutionen weiterhin entschlossen sind, die schwindende Steuerbasis des Landes zu schützen.
Die Entscheidung des Gerichts steht in krassem Gegensatz zur Wirtschaftsagenda der Regierung. Im Jahr 2019 senkte Premierminister Narendra Modi die Körperschaftssteuersätze drastisch und opferte damit öffentliche Einnahmen, obwohl die Unternehmen ihre Gewinne fast vervierfachten, die Löhne stagnierten und die privaten Investitionen einbrachen. Aber anstatt den Kurs zu ändern, hat die Regierung noch einmal nachgelegt.
Strategien zur Steuervermeidung
Das Tiger-Global-Urteil kommt zu einem Zeitpunkt, an dem fiskalpolitische Grundregeln zwar wichtiger denn je, aber zunehmend unter Druck sind. In den letzten Jahren ist die digitale Wirtschaft Indiens rasant gewachsen. Angetrieben wurde diese Entwicklung durch das vor zehn Jahren eingeführte Unified Payments Interface (UPI) – dem mittlerweile weltgrößten Echtzeit-Zahlungssystem. Der daraus resultierende Boom im Bereich des so genannten »Instant Commerce« hat zu stark steigenden Umsätzen für globale Giganten wie Amazon und Walmart geführt, deren Geschäftsmodelle auf einem intensiven Wettbewerb basieren, bei dem es darum geht, wer Waren – oft auf Kosten der Lieferanten – in weniger als zehn Minuten zustellt.
Trotz ihrer steigenden Umsätze zahlen diese Unternehmen in Indien nur wenig oder gar keine Steuern. Grund dafür ist, dass sie statt Gewinnen Verluste aus ihren lokalen Geschäftstätigkeiten ausweisen. Unterstützung für ihre Strategien zur Steuervermeidung erhielten sie durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von Delhi aus dem Jahr 2025, wonach Zahlungen an ausländische Cloud-Dienstleister nach indischem Steuerrecht und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Indien und den USA nicht als Lizenzgebühren oder Entgelte für technische Dienstleistungen gelten.
Als Reaktion darauf haben die Steuerbehörden die Bestimmungen zur Quellensteuer im Einkommensteuergesetz verschärft, Abgaben auf digitale Dienste eingeführt und das Rahmenwerk für die Waren- und Dienstleistungssteuer angepasst, um Gültigkeit im Bereich grenzüberschreitender digitale Transaktionen zu erlangen. Allerdings wurden diese Bemühungen durch den am 1. Februar vorgestellten neuen Staatshaushalt konterkariert, der globalen Cloud-Anbietern großzügige langfristige Steueranreize gewährt – darunter eine 20-jährige Steuerbefreiung für Rechenzentren – und technologieorientierten Unternehmen mehr »Sicherheit bei der Verrechnungspreisgestaltung« bietet.
Ein Urteil mit Folgen
Vor diesem Hintergrund verdeutlicht der Streit zwischen den indischen Steuerbehörden und Tiger Global – einem der weltweit aggressivsten Hedgefonds – wie multinationale Unternehmen komplexe rechtliche Strukturen nutzen, um ihre Steuerverbindlichkeiten zu minimieren. Zwischen 2011 und 2015 erwarb Tiger Global Anteile an der singapurischen Holdinggesellschaft von Flipkart, die wiederum Anteile an mehreren indischen Unternehmen hielt. Diese Investitionen wurden über drei in Mauritius ansässige Unternehmen getätigt, die sich wiederum im Besitz von Private-Equity-Fonds auf den Cayman Islands befanden, die von Tiger Global verwaltet wurden.
