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Der SPD-Vorschlag für die Krankenversicherung greift zu kurz

Die SPD will auch Kapital- und Mieteinkünfte zur gesetzlichen Krankenversicherung heranziehen. Doch der Handlungsbedarf ist viel größer.

3 Minuten Lesedauer

Collage: Surplus, Material: IMAGO/Andreas Gora

Kurz vor den wichtigen Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz im März schafft es die SPD zum zweiten Mal innerhalb von vier Wochen, mit einem Gerechtigkeitsthema in die Schlagzeilen zu kommen. Bereits der  Vorschlag für eine progressive Reform der Erbschaftsteuer im Januar wurde viel beachtet. Nun legten die Sozialdemokraten am vergangenen Wochenende auf der Vorstandsklausur mit einer Idee für eine gerechtere Finanzierung der unter starkem finanziellen Druck stehenden Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach: Zukünftig sollen nicht mehr nur die Lohneinkommen für den Krankenkassenbeitrag herangezogen werden, sondern auch Kapitalerträge und Mieteinkünfte. Dadurch könne das Gesundheitssystem auf eine breitere Grundlage gestellt und gleichzeitig die einseitige finanzielle Belastung der Arbeitnehmer reduziert werden. 

Wichtiges Signal gegen Sozialkürzungsvorschläge aus der Union

Das grundsätzliche Ansinnen des Vorschlags, eine gerechtere Staatsfinanzierung, geht in die richtige Richtung. Zudem stellt der Vorschlag zusammen mit dem klaren Bekenntnis der Parteispitze zur Verteidigung des Sozialstaats auf der Vorstandsklausur eine notwendige Abgrenzung der SPD gegenüber den zuvor vom CDU-Wirtschaftsrat unterbreiteten Forderungen nach radikalen Sozialkürzungen dar. Zynischerweise hatte der der Union nahestehende Lobbyverband seine Forderungen unter dem Titel »Agenda für Arbeitnehmer« zu verkaufen versucht, obwohl sich dahinter in Wahrheit eine Umverteilung zulasten von Arbeitnehmern und Einkommensschwachen und zugunsten von Unternehmen und Gutverdienenden verbarg. Dass sich die SPD jetzt klar positioniert und dem von vielen zu Recht skandalisierten Lobby-Vorschlag der Streichung der Zahnarztleistungen aus der GKV einen progressiven Vorschlag für das Gesundheitssystem entgegensetzt, ist daher ein wichtiges politisches Signal auch für die weitere Reformdebatte. 


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Dennoch birgt der SPD-Vorschlag Probleme und greift deutlich zu kurz. Erstens dürfte eine zielgerechte Umsetzung ziemlich schwierig werden. Bei den Kapitalerträgen müsste über entsprechend hohe Freibeträge sichergestellt werden, dass Kleinsparer mit geringen Einkommen und Vermögen nicht zu der neuen Kapitalabgabe für die GKV herangezogen werden, denn das würde der verteilungspolitischen Zielsetzung zuwiderlaufen. Eine gesonderte persönliche Erfassung aller Kapitalerträge im Rahmen der GKV macht zudem eigentlich nur Sinn, wenn Kapitalerträge auch steuerlich wieder voll der progressiven Einkommensteuer unterworfen werden und nicht wie bislang unpersönlich und pauschal über die Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Außerdem stellt sich die Frage, wie mit der Beitragsbemessungsgrenze von gegenwärtig 5812 Euro Arbeitseinkommen im Monat umgegangen werden soll, jenseits derer bislang die Beitragspflicht für die GKV endet. Sollen Kapitalerträge allein oder zusammen mit dem Arbeitseinkommen auch nur bis zu dieser Grenze verbeitragt werden oder sollen sämtliche Kapitalerträge herangezogen werden, solange das Arbeitseinkommen unter der Grenze liegt? Von diesen Ausgestaltungsdetails hängen nicht nur die Verteilungswirkungen ab, sondern auch die Anreize für den Verbleib vieler Menschen in der GKV.

Der SPD-Vorschlag greift zu kurz

Zweitens hält der SPD-Vorschlag am grundsätzlichen Konstruktionsfehler und den Fehlanreizen der GKV fest. Die Ausgestaltung der GKV unterläuft durch die Beitragsbemessungsgrenze und die oberhalb davon bestehende Möglichkeit zum Wechsel in die private Krankenversicherung das Prinzip einer solidarischen Pflichtversicherung. Das führt dazu, dass ausgerechnet einkommensstarke Beschäftigte und aufgrund geringer gesundheitlicher Risiken kostengünstige Versicherte der GKV den Rücken kehren, während in der GKV tendenziell weniger einkommensstarke Beschäftigte mit höheren Krankheitskosten verbleiben. Eine wirklich tiefgreifende Reform müsste diese grundsätzliche Fehlkonstruktion angehen. Zumindest bräuchte es eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, etwa von 5812 Euro auf das Niveau der Gesetzlichen Rentenversicherung von 8.450 Euro. Dadurch ließe sich zum einen das Beitragsaufkommen erhöhen, zum anderen die Flucht in die private Krankenversicherung eindämmen.

Drittens gäbe es einen wesentlich weniger aufwendigen Weg zur gerechteren Finanzierung der GKV als über die angestrebte Heranziehung von Kapitalerträgen. Dieser bestünde in der konsequenten Steuerfinanzierung von bislang über Beiträge finanzierten sogenannten versicherungsfremden Leistungen. Dabei handelt es sich um Leistungen der GKV, die nicht dem eigentlichen Versicherungszweck, sondern gesamtgesellschaftlichen Zielen wie zum Beispiel der Familienpolitik dienen. Ein großer Posten von fast 10 Milliarden Euro besteht beispielsweise in der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern und Rentnern. Eine Studie im Auftrag des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung in der Hans-Böckler-Stiftung (IMK) schätzt die als versicherungsfremd einzustufenden Leistungen der GKV auf 22 Milliarden Euro pro Jahr, weitere knapp 36 Milliarden Euro könnten teilweise als versicherungsfremd eingestuft werden. 2024 und 2025 lag der Bundeszuschuss zur GKV, mit dem diese Leistungen pauschal abgegolten werden sollen, aber nur bei 14,5 Milliarden Euro. Insofern läge es neben der kräftigen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze nahe, die versicherungsfremden Leistungen endlich systemgerecht zu finanzieren und dafür den Bundeszuschuss zur GKV entsprechend deutlich anzuheben. Wenn dazu Steuern auf hohe Einkommen inklusive Kapitalerträge erhöht würden, wäre dies ein spürbarer Beitrag zu einer gerechteren Finanzierung des Sozialstaats. 

Viertens liegt gerade bei der Steuerpolitik ein weiterer Schwachpunkt der bisherigen SPD-Pläne: Trotz unabweisbar hoher Ausgabenbedarfe und Finanzierungslücken in den öffentlichen Haushalten der kommenden Jahre schreckt die Partei vor Forderungen nach deutlichen progressiven Steuererhöhungen zurück. Stattdessen fordert sie sogar Steuerentlastungen für mittlere und gehobene Einkommen bei der Lohn- und Einkommensteuer. Die viel strapazierte »arbeitende Mitte« hätte viel mehr davon, wenn das Steueraufkommen gestärkt und die Sozialversicherungsbeiträge durch Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen gesenkt würden.

Achim Truger

Achim Truger ist Wirtschaftsprofessor an der Universität Duisburg-Essen, »Wirtschaftsweiser« und schreibt die Kolumne »Eine Frage des Geldes« bei Surplus.

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