Deutschland hat die Wahl zwischen Rentenversicherungskollaps oder Aktienrente – so das Mantra zahlloser Experten und Finanzlobbyisten. Mit Investitionen am Kapitalmarkt könne sich das Land am eigenen Schopf aus dem demografischen Sumpf ziehen. Der Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes der Regierung sieht daher Milliardenförderungen für die private Altersvorsorge vor. Nach dem Scheitern der Riester-Rente sollen hohe Renditen durch den Verzicht auf Garantien für eingezahlte Beiträge ermöglicht werden.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, warum freiwillige private Vorsorge Aufgabe des Staates sein soll. Die Förderung individueller Sparleistungen kann zwar Menschen mit kleinem Einkommen beim Aufbau der dritten Säule ihrer Alterssicherung helfen. Besserverdienenden das Sparen zu subventionieren, macht dagegen weder sozialpolitisch noch ökonomisch Sinn. Ob jemand lieber Urlaub macht, sich schicke Kleidung kauft oder Geld am Aktienmarkt anlegt, geht in einer freien Gesellschaft den Staat nichts an – solange im Alter nicht Sozialhilfe beansprucht werden muss. Das ist ohnehin die Mindestaufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung.
Kapitalgedeckte Rentensysteme – Mythen und Probleme
Eine gesamtwirtschaftliche Kostenentlastung gelingt durch die Umstellung vom Umlage- auf das Kapitaldeckungsverfahren nicht. Die Ausgaben für Renten müssen aus dem Volkseinkommen der jeweiligen Periode entweder als Lohnnebenkosten oder als Kapitalerträge aufgebracht werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn das Kapital im Ausland angelegt wird. Angesichts des Zerfalls der regelbasierten Globalisierung schafft dies allerdings unkalkulierbare Abhängigkeiten von ausländischen Mächten.
Der Aufbau einer Aktienrente ist für 30 bis 50 Jahre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, da sowohl die Renten nach dem Umlageverfahren bezahlt werden müssen als auch der Kapitalstock für die Aktienrente angespart werden muss. In demografisch schwierigen Zeiten muss die erwerbstätige Bevölkerung über viele Jahrzehnte doppelte Rentenbeiträge zahlen.
Aktienrenten können, wenn überhaupt, hohe Renditen nur mit hohem Investitionsrisiko erzielen. Das Risiko muss dabei auf den einzelnen Rentner verlagert werden, um einen möglichen Zusammenbruch von Pensionskassen mit Folgewirkungen für das Finanzsystem oder die Staatshaushalte zu vermeiden. An der Quadratur des Kreises – hohe Renditen zu erzielen und zugleich Mindestrentenleistungen zu garantieren – ist bereits die Riester-Rente gescheitert.
Pensionsfonds waren in den vergangenen Jahrzehnten Nutznießer des Aktienbooms und ein Treiber des Kursanstiegs. In der Aufbauphase kaufen sie fortlaufend Aktien und Anleihen. Aufgrund ihrer Größe – sie verfügen über rund 20 Prozent des globalen Aktienvermögens – steigern sie Gesamtnachfrage und Preise. Weil die Fonds mehr Renten auszahlen müssen und aufgrund des demografischen Wandels weniger Einzahler haben, müssen sie Aktien verkaufen – das drückt die Kurse. Die außerordentlich positive Entwicklung der Aktienkurse der letzten 40 Jahre gilt daher nicht automatisch für die Zukunft. Anbieter können trotzdem mit hohen Renditeversprechen werben. Das Investitionsrisiko liegt ja bei den Beitragszahlern.
Pensionsfonds steigern die volkswirtschaftliche Investitionsquote nicht. Bei freiwilligen, staatlich geförderten Vorsorgeprogrammen findet überwiegend lediglich eine Umschichtung der Spareinlagen statt. Unbestritten ist dagegen die Vertiefung des Kapitalmarkts: Je mehr Spieler, desto dynamischer der Kasinokapitalismus.
Post-Riester – größer, teurer, riskanter
Die von der Bundesregierung geplante Förderung ist teuer und ungerecht. Die Förderung steigt proportional mit dem Eigenbetrag. Die maximale jährliche Zulage beträgt 480 Euro pro Person plus weitere 300 Euro pro Kind bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Wer nur 600 Euro einzahlt, bekommt entsprechend lediglich 180 Euro plus 150 Euro pro Kind. Spitzenverdiener können dagegen sogar über 800 Euro Steuern sparen.
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