Im April 2024 haben sich die Mitgliedsstaaten der EU gemeinsam mit der Kommission auf eine Reform der EU-Fiskalregeln geeinigt. Diese werden für Friedrich Merz nun zum Problem. Noch vor Beginn der Legislaturperiode hatte seine schwarz-rote Koalition mithilfe der Grünen eine Grundgesetzänderung beschlossen, die milliardenschwere Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung ermöglichen soll. Doch diese Ausgaben kollidieren mit den europäischen Vorgaben.
Die neuen Fiskalregeln beruhen auf einer länderspezifischen Schuldentragfähigkeitsanalyse, auf deren Grundlage die Kommission mit den Mitgliedstaaten die geplante Entwicklung der Staatsausgaben vereinbart. Berechnungen des Think Tanks Bruegel zufolge kann Deutschland unter den neuen Regeln nicht einen einzigen Euro aus dem Infrastrukturfonds ausgeben, ohne Einsparungen anderswo zu tätigen, da das gesamtstaatliche Defizit ansonsten zu hoch wäre. Insgesamt steigt die Schuldenquote durch die zusätzlichen Ausgaben laut Bruegel auf circa 80 Prozent des BIPs – deutlich höher als die von den Fiskalregeln vorgesehenen 60 Prozent.
Auch die nationalen Ausnahmeklauseln, die die Mitgliedsstaaten auf Vorschlag der Kommission jetzt betätigen sollen, um mehr Verteidigungsinvestitionen zu ermöglichen, schaffen nur bedingt Abhilfe. Zudem ist die von der Kommission vorgeschlagene Definition von Verteidigungsausgaben deutlich weniger umfassend als der im Finanzpaket festgelegte sogenannte »erweiterte Verteidigungsbegriff«.
Der ehemalige Finanzminister Jörg Kukies (SPD) hat deswegen kürzlich in einem Schreiben die EU-Kommission darum gebeten, wegen der geplanten Verteidigungsausgaben von den EU-Fiskalregeln abweichen zu dürfen. Darin kritisierte er auch die von der Kommission verwendete Definition von Verteidigungsausgaben.
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