Es war das bedeutendste Vorhaben der zerbrochenen Ampel-Regierung: das Bundestariftreuegesetz, das Aufträge des Bundes an gute – tariflich geregelte – Arbeitsbedingungen hätte knüpfen können. Tarifautonomie und Mitbestimmung sind die Grundlage für Autonomie und Selbstwirksamkeit von Beschäftigten; sie sind der zentrale Hebel, um Arbeitsbedingungen zu verbessern. Bei dieser Reform ging es also um nicht weniger als die grundsätzliche Entscheidung, die Fragen von der Höhe der Löhne und der Demokratie im Betrieb nicht »dem Markt« zu überlassen. Und auch staatliche Fehlanreize sollten korrigiert werden. Denn Firmen, die unter Tarif bezahlen, können durch das Drücken der Lohnkosten bei öffentlichen Aufträgen ein günstigeres Angebot machen – und so häufiger die Ausschreibungen gewinnen. Der Staat begünstigt damit seit Jahren die Tarifflucht und tut das jetzt weiterhin.
Die Umsetzung der Reform hätte bei 25.000 öffentlichen Aufträgen im Wert von über 38 Milliarden Euro – darunter Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge – die Tariftreue durchgesetzt. Die »Tariftreue droht ins Leere zu laufen«, mahnte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), als der ursprüngliche Entwurf im Zuge der Ampel-Kompromisse immer weiter abgeschwächt wurde und zugleich die im Gesetzespaket ursprünglich vorgesehene Stärkung von Mitbestimmungsrechten – etwa durch ein digitales Zugangsrecht – gestrichen wurde. Dabei nimmt Artikel 9 des Grundgesetzes den Staat in die Pflicht, ein funktionierendes Tarifvertragssystem sicherzustellen. Dieses Funktionieren ist, betrachtet man die Zahlen zur Tarifbindung, die seit Jahrzehnten kontinuierlich sinken, nicht mehr sichergestellt. Eine Bundesregierung, die gute Arbeit schaffen und erhalten will, muss den Beschäftigten hier Rückendeckung und funktionierende rechtliche Instrumente geben. Insofern bleibt der größte Hebel der Tariftreue zusammen mit mehr Mitbestimmung ein zentrales Projekt für die Zukunft.
