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Koalition beschließt Verschärfungen beim Bürgergeld und Rentenreform

Nach monatelangen Diskussionen hat sich Schwarz-Rot geeinigt: Das Bürgergeld soll in manchen Fällen vollständig entfallen können. Auch bei der Rente gibt es Beschlüsse.

2 Minuten Lesedauer

Die Bundesregierung hat sich nach wochenlangen Verhandlungen geeinigt. Credit: IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf Verschärfungen beim Bürgergeld geeinigt. Die neue Grundsicherung werde kommen, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Berlin. »Wir werden die Mitwirkungspflichten deutlich verstärken, wir werden auch die Sanktionsmöglichkeiten deutlich erhöhen.« Für die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehenden sollen künftig strengere Auflagen gelten. Dem Durchbruch im Koalitionsausschuss waren intensive Gespräche von Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorausgegangen.

Mit den Änderungen sollen Teile der Anfang 2023 in Kraft getretenen Bürgergeld-Reform rückabgewickelt werden, die Leistung soll künftig einfach nur noch »Grundsicherung für Arbeitssuchende« heißen. Im Zentrum stehen Verschärfungen, die die Pflichten der Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen stärker hervorheben.

Vollsanktionen möglich

Konkret soll mit härteren Sanktionen belegt werden, wer gegen die Regeln der Jobcenter verstößt und etwa einen Termin nicht wahrnimmt oder eine Arbeitsaufnahme verweigert. Wer als Empfänger von Grundsicherung einen Termin im Jobcenter schwänzt, dem soll die monatliche Überweisung sofort um 30 Prozent gekürzt werden. Erscheint er beim zweiten Termin wieder nicht, soll sie noch einmal um 30 Prozent gekürzt werden. Bleibt auch ein dritter Termin ungenutzt, sollen die Geldleistungen komplett eingestellt werden. 

Alle Leistungen inklusive der Unterstützung zur Unterkunft sollen gestrichen werden, wer auch im Monat darauf nicht erscheint. »Wer nicht mitmacht, wird es schwer haben«, sagte Bas. »Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist.« Härtefälle, zum Beispiel bei (psychischen) Erkrankungen, sollen berücksichtigt werden. Auch das Vermögen der Betroffenen soll weniger geschont werden. Karenzzeiten sollen wegfallen. Das Schonvermögen soll stattdessen an die Lebensleistung geknüpft werden.

Das Bürgergeld soll das verfassungsrechtliche gesicherte Existenzminimum auch beispielsweise bei Langzeitarbeitslosen gewähren. Alleinstehende erhalten 563 Euro im Monat. Kinder erhalten je nach Alter 357 bis 471 Euro. Im kommenden Jahr soll es die zweite Nullrunde in Folge geben, nachdem die Regelsätze 2023 und 2024 inflationsbedingt deutlich erhöht worden waren.

Auch Aktivrente und Frühstartrente beschlossen

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