Die Frage, ob und wie sich Demokratien gegen Unterwanderung verteidigen sollten, ist wieder zu einem hochbrisanten Thema geworden. In Deutschland werden Rufe nach einem Gerichtsverfahren laut, das zu einem Verbot der rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD) führen könnte. Das Bundesamt für Verfassungsschutz – ein Inlandsnachrichtendienst – hat die Partei bereits als extremistische Vereinigung eingestuft, womit sie implizit als verfassungswidrig gilt.
Bei den jüngsten Präsidentschaftswahlen in Rumänien haben die Wähler jedoch einem rechtsextremen nationalistischen Kandidaten eine Abfuhr erteilt, woraus sich schließen lässt, dass Bedrohungen der Demokratie an der Wahlurne abgewehrt werden können. Eine ähnliche Debatte gab es vor den US-Wahlen im vergangenen Jahr, als der Bundesstaat Colorado eine Initiative startete, um Donald Trump von der Wahl auszuschließen. Sollte ein Kandidat aufgrund von Gesetzesverstößen aus dem Wahlkampf ausgeschlossen werden, oder sollte immer das Volk das letzte Wort haben?
Der »Wille des Volkes« in der Demokratie
Diese Frage geht jedoch an der eigentlichen Problematik vorbei: Es geht nämlich um die Zukunft der konstitutionellen Demokratie, die nicht mit einer Volksdemokratie gleichzusetzen ist. Eine Verfassung legt die normativen Ziele des von ihr geschaffenen politischen Systems fest, darunter grundlegende bürgerliche und politische Rechte. Sie bestimmt Umfang und Grenzen der Macht, die die verschiedenen Staatsgewalten ausüben dürfen, einschließlich der gegenseitigen Kontrolle und Gewaltenteilung.
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