Seit über hundert Jahren kämpfen Arbeitende und Gewerkschaften für das Recht, im Betrieb mitzureden, statt Untertanen zu sein. Die institutionelle Verankerung der betrieblichen Mitbestimmung geht zurück auf die Novemberrevolution 1918, ihre Idee ist noch älter. Das Betriebsrätegesetz führte 1920 erstmals eine flächendeckende, gesetzlich verankerte betriebliche Interessenvertretung ein. Nach der Zerschlagung wirtschaftsdemokratischer Strukturen durch die Nazis gilt in Deutschland seit 1952 das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Eine Selbstverständlichkeit ist Demokratie im Betrieb jedoch auch heute keinesfalls. Im Gegenteil: Betriebliche Mitbestimmung steht unter Druck.
Angesichts riesiger Umbrüche durch Digitalisierung, Globalisierung und Klimakrise sind Betriebsräte heute gefordert wie nie zuvor. Sie stoßen oft an rechtliche Grenzen und auf Arbeitgeber, die sich wünschen, ungestörter »Herr im Hause« zu sein. Solche Ansprüche sind längst keine Randerscheinung mehr. Die dieses Frühjahr laufenden Betriebswahlen und die Menschen, die sich derzeit mit hohem Einsatz für Demokratie im Betrieb starkmachen, erfahren nicht in allen Unternehmen den Respekt, den sie verdienen. In manchen werden Engagierte sogar bekämpft. Das prominenteste aktuelle Beispiel ist Tesla in Grünheide. Das ist nicht nur ein Problem für die Beschäftigten und ihre Rechte, sondern auch für die Demokratie insgesamt. Was wir jetzt brauchen, ist nicht weniger, sondern mehr Wirtschaftsdemokratie – also Mitbestimmung bei der konkreten Ausgestaltung von Machtfragen im Betrieb, zum Beispiel bei der Planung von Personalstärke, beim Einsatz von KI, bei für die Zukunft der Arbeit entscheidenden wirtschaftlichen Fragen.
