Die schwarz-rote Bundesregierung hat mehrere klimapolitische Vorhaben beschlossen. So soll eine zentrale Regelung des sogenannten Heizungsgesetzes gekippt und auch weiterhin der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ermöglicht werden. Eine entsprechende Reform beschloss das Kabinett in Berlin. Damit ist nun der Bundestag am Zug, der noch vor Beginn der Sommerpause Mitte Juli fertig werden soll.
Kernstück des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes der früheren Ampel-Koalition ist die Vorgabe, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt werden müssen. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, wie der Nachfolger unter Schwarz-Rot nun heißt, soll der Einbau neuer Gasheizungen weiter möglich sein – Voraussetzung soll ab 2029 sein, dass ein zunehmender Anteil nicht-fossiler Brennstoffe wie etwa Biomethan genutzt wird. »Wer weiterhin mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas heizen möchte, mischt ab dem Jahr 2029 einen verbindlichen Bioanteil bei«, heißt es im Gesetzentwurf. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch betonte indes: »Das Heizungsgesetz ist nun fest mit dem Klimaschutzgesetz und dem Ziel der Klimaneutralität 2045 verzahnt und schützt Mieterinnen und Mieter.« Vorgesehen ist nämlich, dass die Ministerien für Wirtschaft, Bauen und Umwelt 2030 die Klimawirkung des Gesetzes prüfen und gegebenenfalls Vorschläge für weitere Reformen machen. Damit Mieterinnen und Mieter nicht allein die Kosten tragen müssen, falls Eigentümer sich für teurer werdende fossile Brennstoffe wie Öl und Gas entscheiden, sollen die Kostenrisiken zwischen Mietern und Vermietern hälftig aufgeteilt werden. Darauf hatte sich die Koalition bereits zum Monatsanfang geeinigt.
Umweltverbände und die Grünen warnten vor Rückschritten beim Klimaschutz. Till Irmisch, Referent für Energiepolitik am Umweltinstitut München, erklärte in einer Pressemitteilung: »Dieses Gesetz ist ein neuer Tiefpunkt für den Klimaschutz. Wer den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen wieder unbegrenzt erlaubt, blockiert die notwendige Abkehr von fossilen Energien für Jahrzehnte.« Zudem verlängere sie »mutwillig unsere gefährliche Abhängigkeit von Gas- und Ölimporten aus dem Ausland«, was »nur der fossilen Industrie« helfe.
Gaskraftwerkausbau kommt
So sollen in Deutschland in den kommenden Jahren neue Gaskraftwerke gebaut werden, um mögliche Lücken bei der Stromversorgung, sogenannte »Dunkelflauten«, zu verhindern. Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dafür kommt für Stromkunden ab 2031 eine neue Umlage hinzu. Kosten zur Förderung des Baus neuer Kraftwerke sollen über diese Umlage finanziert werden. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte in Berlin, man könne noch nicht sagen, wie hoch die Umlage ausfällt. Mit den Plänen soll auch der bis 2038 geplante Kohleausstieg abgesichert werden. Die neuen Anlagen sollen spätestens 2031 zur Verfügung stehen.
Geplant sind in den kommenden Jahren in mehreren Schritten Ausschreibungen für neue Kraftwerke. Ab Sommer 2026 sollen zunächst 11 Gigawatt neue Kapazitäten ausgeschrieben werden, wie es im Wirtschaftsministerium hieß. Diese müssen über einen Zeitraum von 15 Jahren verfügbar gehalten werden. Für neue Gaskraftwerke gilt laut Ministerium die Anforderung, dass diese in Zukunft auf Wasserstoffnutzung umgestellt werden können und nach 2045 vollständig treibhausgasneutral betrieben werden können.
Kritik kam unter anderem von Umweltverbänden. So sprach Germanwatch von einem »Freifahrtschein für fossile Gaskraftwerke«. Der Gesetzentwurf setze einseitig auf die Förderung von fossilen Gaskraftwerken und benachteilige klimaneutrale Lösungen wie Batteriespeicher. Julius Neu, Experte für Energie- und Klimapolitik beim BUND, sagte laut einer Pressemitteilung: »Indem Lobbyministerin Reiche 1:1 Vorschläge für die Ausschreibekriterien von EnBW und RWE übernimmt, erweist sie dem Klima und Verbraucherinnen einen Bärendienst.«
CO₂‑Preis soll nicht weiter steigen
Der CO₂‑Preis soll nach einem Beschluss des Koalitionsausschusses bei 55 bis 65 Euro stabil gehalten werden. Es werde eine Finanzierung im Klima- und Transformationsfonds (KTF) sichergestellt, hieß es dazu aus Teilnehmerkreisen. Die Einnahmen aus dem CO₂‑Preis fließen in den KTF. Ohne diesen Beschluss hätte sich der deutsche CO₂‑Preis im kommenden Jahr am europäischen CO₂‑Preis orientiert, der unter anderem für energieintensive Industrien gilt – damit wäre der Preis über das aktuelle Niveau gestiegen.
Die Grünen kritisieren den Beschluss der schwarz-roten Koalition, den CO₂‑Preis im kommenden Jahr stabil zu halten. »Wer den CO₂‑Preis einfriert, verschiebt nur die Probleme, statt sie zu lösen«, sagte die klimapolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Lisa Badum, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Badum verlangte, statt den Preis zu stabilisieren, solle die Koalition ein sozial gestaffeltes Klimageld einführen, das an die Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt würde. »Das wäre eine echte Entlastung für Geringverdienende und gleichzeitig ein Anreiz für klimafreundliches Verhalten. Leider ist der Merz-Regierung sozial gerechte Klimapolitik schlicht egal.«
Der Obmann der Unionsfraktion im Umweltausschuss, Thomas Gebhart (CDU), reagierte hingegen erleichtert. »Es wäre nicht vermittelbar gewesen, wenn der Preis im kommenden Jahr bei uns in Deutschland einfach weiter steigt, während man sich EU-weit für eine Verschiebung der Einführung der europaweiten CO₂‑Bepreisung für Gebäude und Verkehr um ein Jahr entschieden hat«, sagte er.
E-Auto-Förderung startet
Wer sich ein neues Elektroauto kauft, kann ab dem kommenden Dienstag staatliche Förderung beantragen. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) wolle das Förderportal am kommenden Montag freischalten, teilte sein Ministerium mit. Förderfähig sind Neuwagen, die ab dem 1. Januar neu zugelassen werden. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Geld gibt es für Kauf oder Leasing von Neuwagen.
Grundsätzlich gilt: Wer weniger verdient oder Kinder hat, soll stärker von der neuen Förderung für Kauf oder Leasing eines Elektroautos profitieren. Je nach persönlichen Umständen sind zwischen 1.500 und 6.000 Euro staatliche Unterstützung drin.
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