Bei Nutracorp, der Produktionsfirma von More Nutrition, ESN und anderen Nahrungsergänzungsmittelanbietern, haben die Beschäftigten erstmals einen Betriebsrat gewählt. Das teilte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit, zuerst berichtete der NDR. Der Mitteilung der Gewerkschaft zufolge mussten die Beschäftigten »über drei Jahre lang [...] um die Betriebsratswahl kämpfen«.
Nutracorp ist eine Tochterfirma von The Quality Group (TQG) und produziert in Elmshorn, Kreis Pinneberg bei Hamburg, Proteinpulver, Riegel und andere Nahrungsergänzungsmittel, unter anderem für More und ESN (Elite Sports Nutrition). More ist vom Influencer und Unternehmer Christian Wolf mitgegründet worden, der Forbes zufolge heute »keine aktive Rolle« mehr bei TGQ spielt. Auf seinen Social-Media-Plattformen wirbt er weiterhin für die Produkte.
Der NGG zufolge habe es in den vergangenen drei Jahren insgesamt fünf Gerichtsverfahren gegeben. Demnach habe das Arbeitsgericht Elmshorn bereits im Sommer 2023 einen Wahlvorstand eingesetzt, dagegen sei der Arbeitgeber jedoch »durch mehrere Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht« gegangen. Erst im Herbst 2025 sei der Wahlvorstand durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt worden. Erst Ende Juni habe TQG erneut versucht, »die Wahl gerichtlich zu stoppen«, sei dabei jedoch vor zwei Gerichten gescheitert. Die Wahl habe letztlich am 24. Juni stattfinden können. Wie die NGG mitteilte, lag die Wahlbeteiligung bei circa 60 Prozent und der neu gewählte Betriebsrat habe seine Arbeit am 3. Juli aufgenommen. Anne Widder, Geschäftsführerin der NGG-Region Hamburg Elmshorn, sagte laut Mitteilung: »Nutracorp und der Mutterkonzern The Quality Group müssen die Mitbestimmung endlich akzeptieren und ihre Angriffe auf den Wahlvorstand und inzwischen gewählte Betriebsräte sofort unterlassen.«
Auf Anfrage von Surplus erklärte eine Sprecherin von TQG, das Unternehmen biete seinen Beschäftigten »zahlreiche Möglichkeiten zur Partizipation, um die Entwicklung des Unternehmens, der Region und unserer Arbeitsweise aktiv mitzugestalten«. Die gerichtlichen Verfahren dienten demnach »der Klärung rechtlicher Fragestellungen«. »Unabhängig davon ist uns eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit dem gewählten Betriebsrat wichtig«, so die Sprecherin.