Eine mögliche Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro, ein Tariftreuegesetz auf Bundesebene, eine neue Grundsicherung mit Vermittlungsvorrang und ein Wechsel von einer täglichen zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit: In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD tiefgreifende Reformen in der Arbeits- und Sozialpolitik angekündigt. Manche davon wären sinnvoll, andere greifen zu kurz oder kommen nur wenigen zugute.
Eine Erhöhung des Mindestlohns ist unter Schwarz-Rot realistisch
Zum Mindestlohn äußern sich die neuen Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag nur verhalten: Die Mindestlohnkommission soll weiterhin unabhängig entscheiden und sich bei der Höhe an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg, so schreibt die Koalition, sei ein Mindestlohn von 15 Euro im kommenden Jahr erreichbar. Eine Formulierung, die von CDU und SPD wenige Tage nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrags unterschiedlich ausgelegt wurde: Während Bundeskanzler Friedrich Merz betonte, dass es keinen gesetzlichen Automatismus der Mindestlohnerhöhung geben wird, warb die SPD schon fest mit einem Mindestlohn von 15 Euro.
Thorsten Schulten, Leiter des WSI Tarifarchivs, geht davon aus, dass es eine mehrstufige, über einen längeren Zeitraum andauernde Erhöhung des Mindestlohns in die Nähe von 15 Euro geben wird. »Die Mindestlohnkommission hat bisher eher konservativ entschieden und mit den Erhöhungen nur die Inflation ausgeglichen«, sagt er. Jedoch könnten die Gewerkschaften die Politik anrufen, wenn die Arbeitgeber den Lohn in den nächsten Verhandlungen zu niedrig ansetzen. Schon einmal hat die Bundesregierung eingegriffen, als sie zum 1. Oktober 2022 den Mindestlohn von 9,82 Euro auf 12 Euro anhob. »Das würde die Legitimation der Mindestlohnkommission weiter angreifen und das wollen die Arbeitgeber vermeiden.« Daher sei in der nächsten Verhandlung der Mindestlohnkommission ein Entgegenkommen zu erwarten.
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