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Das Wirtschaftsmagazin

Offener Brief: Mehr als 200 Unterschriften gegen Enteignungsverbot

Die Bundesregierung will ein Enteignungsverbot. Mehr als 200 Unterzeichnende aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Kultur halten in einem offenen Brief dagegen.

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Frank Werneke (l.-r.), Isabel Feichtner, Isabella Weber, Carsten Burchkardt, Marlene Engelhorn und Eva von Redecker in einer Collage, im Hintergrund ein Wohnhaus.
Unter anderem haben Frank Werneke (l.-r.), Isabel Feichtner, Isabella Weber, Carsten Burchkardt, Marlene Engelhorn und Eva von Redecker den offenen Brief unterschrieben. Collage: Surplus, Material: IMAGO/photothek/Sabine Gudath/NurPhoto/SEPA.Media/Horst Galuschka, Heike Steinweg, Nicolas Völcker

In einem offenen Brief stellen sich heute mehr als 200 Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Gewerkschaften, Kultur und Zivilgesellschaft gegen ein von der Bundesregierung geplantes Enteignungsverbot. Neben der Surplus-Herausgeberin und Ökonomin Isabella Weber haben unter anderem Frank Werneke, Vorsitzender von Verdi, Carsten Burckhardt, Bundesvorsitzender der IG BAU, Klaus Dörre, Gastprofessor an der Universität Kassel, Marlene Engelhorn, Mitgründerin von Taxmenow, die Philosophin Eva von Redecker, die Professorin für Rechtswissenschaften Isabel Feichtner, die Soziologieprofessorinnen Silke van Dyk und Nicole Mayer-Ahuja sowie der Sozialexperte Ulrich Schneider unterschrieben.

Bereits im Juli dieses Jahres hat die Bundesregierung angekündigt, Enteignungen verbieten zu wollen. Erst vor wenigen Tagen und kurz vor dem Beschluss des Sondierungspapiers in Berlin legte die sozialdemokratische Bauministerin Verena Hubertz nach und sagte dem Nachrichtenportal T-Online, ihr Ministerium werde »so schnell es geht« einen entsprechenden Entwurf vorlegen.

Der offene Brief gegen diese Pläne wurde von Communia initiiert, einem Think-Tank für demokratische Wirtschaft. Referent Vincent Janz kritisiert in einer Pressemitteilung, dass die Bundesregierung mit ihrer Ankündigung nicht nur einen erfolgreichen Volksentscheid ignoriere, sondern auch entgegen dem Grundgesetz handele. »Das Vorgehen der Bundesregierung ist demokratiefeindlich und in aktuellen Zeiten brandgefährlich.« In Artikel 15 des Grundgesetzes heißt es:

Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

Isabella Weber erinnert in der Pressemitteilung an die historischen Wurzeln des Artikels 15. Auf der Potsdamer Konferenz 1945 seien sich die Alliierten einig gewesen, »dass die Konzentration von Unternehmen beendet werden müsse, um die Wiederherstellung der Demokratie zu gewährleisten«. Daher sieht »das deutsche Grundgesetz die Möglichkeit vor, Grund, Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zu vergesellschaften«, wie Weber erläutert. »Dies ist Teil der antifaschistischen Ausrichtung des Grundgesetzes.«

Dass öffentliche Wohnungsunternehmen zum Gemeinwohl beitragen, betonte der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke. Es stehe anders als bei privaten Wohnungsunternehmen »nicht der Profit im Vordergrund, sondern die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum«. Damit spielten sie eine »wichtige Rolle in der Wohnungspolitik« als »unverzichtbare Instrumente, um das Niveau der Mieten zu dämpfen und deren Anstieg auszubremsen«. Das Mietniveau könne umso mehr beeinflusst werden, je »größer der Marktanteil der öffentlichen Wohnungsunternehmen ist«. Carsten Burckhardt von der IG Bau betonte, dass »ein bezahlbares Zuhause« zu einem »guten Leben für alle« gehöre. »Wir wollen demokratisch mitentscheiden, wie wir unsere Wirtschaft gestalten – auch beim Wohnen. Dieses Recht lassen wir uns nicht nehmen.«

Vergesellschaftung im Berliner Sondierungspapier beschlossen

In den Sondierungen vor den Koalitionsgesprächen haben die Linke, die SPD und die Grünen in Berlin ein Konzept für die geplante Vergesellschaftung beschlossen. Es ist im Vergleich zum Volksentscheid von 2021 deutlich abgeschwächt worden. So sollen nur die Wohnungsbestände privater Konzerne vergesellschaftet werden, die 10.000 Wohnungen in Berlin übersteigen – beim Volksentscheid von 2021 lag die Schwelle noch bei 3.000 Wohnungen. Damit sinkt die Zahl der betroffenen Wohnungen von rund 210.000 auf 160.000 – eine Abschwächung um rund ein Viertel. 2027 soll ein Finanzierungskonzept vorgelegt und Mitte 2028 ein Gesetz verabschiedet werden.

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